Zulassungsstelle in Dietzenbach (Landkreis Offenbach)

Adresse:

Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06074-8180-1910

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nicole Blumöhr
Ich war heute ohne Termin dort, geht Freitags wohl nicht. Wurde sehr freundlich bedient, als ich höflich gefragt habe, ob man mich trotzdem dran nehmen kann. Der nette Herr an der Ausgabe- nicht Information, die war nicht besetzt- war sehr hilfsbereit und es war tatsächlich eine Dame frei, die sich meiner angenommen hat. Auch hier wurde ich sehr freundlich bedient. Vielen Dank, dass war ein richtig toller Service. Und das Ganze in nicht mal 20 Minuten
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Utsho
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Albert Gierth (Astuketz)
Heute mal wieder in der Zulassungsstelle in Dietzenbach gewesen – und wie immer top zufrieden! Mit Abstand das bestorganisierte Amt, das ich bisher erlebt habe. Die Abläufe sind effizient, die Wartezeiten minimal, und die Mitarbeiter sind freundlich, hilfsbereit und bestens informiert. Hier merkt man, dass Service und Bürgerfreundlichkeit großgeschrieben werden. Vielen Dank an das gesamte Team für die hervorragende Arbeit!
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Laura Lol
Mitarbeiter sehr nett und zuvorkommend, alles gut organisiert. Legt eine Parkscheibe in euer Auto sonst habt ihr um 8.03 Uhr schon ein Knöllchen. Danke Stadt Dietzenbach.
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Christiane Rasmussen
Ich war für die Umstellung meines Führerscheins bei der Zulassung. Die Damen in Zimmer 14 waren unglaublich nett und hilfsbereit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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