Zulassungsstelle in Limburg (Landkreis Limburg-Weilburg)

Adresse:

Westerwaldstr. 111
65549 Limburg

Kontakt:

Fax:
06431-296-730

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Einszweidrei Kartoffelbrei
Leider war mein Besuch bei der Zulassungsstelle in Limburg sehr enttäuschend. Besonders die Dame am Empfang ist mir durch einen ausgesprochen unfreundlichen und wenig hilfsbereiten Umgang aufgefallen. Ich bin morgens um 9 Uhr, freundlich und gut gelaunt, dort angekommen und habe trotzdem mehrfach patzige Antworten erhalten. Einen solchen Umgangston habe ich selten erlebt. Natürlich kann der Arbeitsalltag stressig sein – aber gerade im direkten Kundenkontakt sollte ein respektvoller und freundlicher Umgang selbstverständlich sein. Wenn man dauerhaft Schwierigkeiten im Umgang mit Menschen hat, sollte man vielleicht überlegen, ob ein anderer Aufgabenbereich besser geeignet wäre.
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Adi Eickhoff
Ich habe zum ersten Mal ein Auto angemeldet. Alles reibungslos. Der Mitarbeiter von Schalter 2 war sehr zuvorkommend und hat mich da sehr unterstützt. Nach 12 Minuten war alles erledigt. Vielen Dank
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Daniela T.
Gestern bei der Führerscheinstelle gewesen, ich kann nichts negatives über die Mitarbeiter sagen, alle nett und freundlich. Aaaaaaber was mich ärgert: Dezember 25 nach Bad Camberg gezogen, ordentlich umgemeldet.Neue Adresse steht somit auf dem Personalausweis. Ordentlich die Fahrzeugscheine in Limburg umgemeldet, somit steht auch dort die neue Adresse drin. Im Internet steht, Meldebescheinigung nur wenn man mit Reisepass kommt. 1. Schon schlimm genug das man nicht in der Fahrschule seines Vertrauens seine A2 Erweiterung machen darf,da es ein anderer Landkreis ist. Akzeptiert! 2.Alles erledigt, wie es sich gehört wenn man umzieht. Meldebescheinigung von Dezember 25 auch dabei gehabt. Aber nein, sie darf nicht älter als 3 Monate sein. 3.Heute bei der Stadtverwaltung 10EURO bezahlt für eine aktuelle Meldebescheinigung. Gruß an den, der sich das ausgedacht hat, 10 Euro sind in der heutigen Zeit unnötige Kosten!!! Für was besitze ich dann einen Personalausweis? Bin echt verärgert!!!
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Andi Schuler
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Alexander Merkel
Schnell und unkompliziert mit Termin

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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