Zulassungsstelle in Limburg (Landkreis Limburg-Weilburg)

Adresse:

Westerwaldstr. 111
65549 Limburg

Kontakt:

Fax:
06431-296-730

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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SA L
Schade das ich überhaupt ein Stern geben muss… Die Dame am Empfang (1.Stock links) sowas unhöfliches habe ich schon lange nicht erlebt, ich arbeite auch mit Kunden… dieser Ton und Umgang unglaublich!
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Norbert Pohl
Unglaublich was sich die Bearbeiter im Kundenkontakt erlauben. Wollte mein Auto nur so abmelden wegen fehlender Codes hinter dem Siegel, damit ich es im Frühjahr online wieder zulassen kann. Der Bearbeiter stellte mich genervt für unwissend hin, obwohl er mein Problem nicht verstanden hat. Warscheinlich hat er noch nie ein Fahrzeug selbst online zugelassen. Es kam ein weiterer Kollege hinzu, der dann behauptet ich bräuchte einen neuen Brief. Den habe ich seit Jahren noch nie gebraucht beim wiederzulassen. Auf meine Nachfrage was ich nun mit der neuen Nummer auf dem Brief machen muss, antwortete er „er wäre nicht für online Zulassung zuständig . „ Im neuen Jahr werden ich ja dann sehen, ob ich den Code brauche. Die Überheblichkeit und Frechheit dieses Bearbeiters übertrifft alles , was ich jeh erlebt habe. Das scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man hier die Kommentare bei Kundenkontakt liest.
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David Dillschnitter
Ich war wie meistens zu meinen Terminen ungefähr 15 Minuten zu früh. Zu meinem Erstaunen war die Dame an der Theke sehr gut gelaunt und freundlich. Ich wollte mich gerade hinsetzen, da war ich auch schon dran. Meine zusätzliche Frage für meine nächste Zulassung wurde mir auch freundlich beantwortet. Alles in Allem war ich 5 Minuten vor meiner eigentlichen Terminzeit mit meinen Nummernschildern wieder auf dem Heimweg. Und das in Limburg? Eigentlich bei so einer Stadt nicht zu glauben.
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Mark Getto
Ich werde immer wieder gerne dort hingehen.......die beste, netteste und zudem auch sehr hübsche Emfangsdame. Super hilfsbereit und zuvorkommend. Kann die Limburger Zulassungsstelle nur empfehlen.
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Kerstin Gallusz
Ich hatte bisher nur 1 Mal Probleme bei der Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeugs diese Frau Laux ist die Unfreundlichkeit in Person. Zum Glück wurde sie nun endlich in einen anderen Bereich versetzt,im Gegenteil zu .Frau Paulus sie ist immer sehr nett und hilfsbereit und versucht wenns Mal mit dem online buchen nicht so klappt eine Lösung zu finden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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