Zulassungsstelle in Wetzlar (Landkreis Lahn-Dill-Kreis)

Adresse:

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06441-407-2903

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mehren Putoos
An sich ist die Zulassungsstelle Wetzlar ganz OK. Nur die Dame die am Schreibtisch Nr 3 Sitz ist ein großes Problem! Jedesmal wenn man das Pech hat und zu dieser Frau kommt kann man mit 95% damit rechnen daß es nix wird (egal was). Die Dame ist immer extrem unfreundlich, respektlos und null Ziel oder Lösungsorientiert. Man muss nur einen Begriff falsch nutzen oder nicht auf Anhieb verstehen was sie von einem möchte und schon wird man angegangen und niedergemacht. Wirklich unglaublich wie diese Person mit Kunden umgeht. Die anderen Kolleginnen sind immer freundlich und hilfsbereit und drücken auch mal ein Auge zu wenn man sich nicht perfekt mit den ganzen Regelungen auskennt. Deshalb bin ich der Meinung das es mal an der Zeit ist das solche Leute die gar keine Lust auf ihren Job haben gegen junge und freundliche ausgetauscht werden. Ich wünsche jedem der an Schreibtisch Nr 3 gerufen wird viel Kraft.
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Lukas Seegers
Funktional. Schön, dass inzwischen vieles ohne Behördengang online möglich ist.
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Rainer Kunick
Wir haben einen BMW zugelassen, der vor 6 Jahren in China zugelassen wurde. Mit allen Papieren - auch chinesischen - kamen wir zur Zulassungsstelle. Die kompetente Dame am Schalter holte sich Kolleginnen zur Hilfe, gemeinsam lösten sie in aller Ruhe und doch zügig diese Aufgabe. Einfach großartig!
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Thomas Ullmann
Anliegen schnell erledigt, sehr freundliche Mitarbeiter.
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T B
Nicht mal der eine Stern ist verdient. Ich sende eine Verwandte mit allen nötigen Unterlagen, Vollmachten, Dokumenten und Unterschriften zur Zulassung und dann bekommt sie von der Mitarbeiterin gesagt, dass sie mein Fahrzeug nicht zulässt, weil angeblich die Unterschriften auf den Dokumenten nicht mit der auf meinem Ausweis übereinstimmen. Neben der generellen Unfreundlichkeit, den ewig langen Vorlauf- und Wartezeiten auf einen Termin, ist das nun der Gipfel der Inkompetenz!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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