Zulassungsstelle in Wolfhagen (Landkreis Kassel)
Adresse:
Ritterstr. 1
34466 Wolfhagen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Hnoi 66
Ich gehe seit ziemlich genau 41 Jahren dort hin, ich war immer zufrieden, manchmal musste ich lange warten, manchmal so gut wie gar nicht - manchmal war ich 1x im Jahr dort, manchmal 3x im Jahr - es gab nie ein einziges Problem.
Aber das wichtigste war, man hat es IMMER völlig problemlos geschafft sein Fahrzeug innerhalb ganz weniger Tage anzumelden, meistens am gleichen Tag, dafür und fürs Personal gibts für die letzten 39 Jahre satte und gern gegebene 10 STERNE!!!!
Was hier allerdings seit Corona passiert, ist schon richtig frech. Für die Coronazeit selbst gebe ich noch mein okay und kann Verständnis entwickeln.
Auch noch okay waren die teilweise vergebenen Termine und die zeitweise ohne Termine zugängliche Zulassungsstelle.
Jetzt gibt es nur noch Termine, ich war heute auf 3 Zulasungsstellen, Wolfhagen, Baunatal und Kassel. Insbesondere in Wolfhagen und Baunatal war gäääääähnende leere.
1-3 Kunden habe ich sehen können. In Baunatal sah man eine sitzende Mitarbeiterin die mit mit ihrer Hand gelangweilt ihr Kinn stütze.
Wer hat auf den Zulassungsstellen versagt?
Der Kreis?
Die Zulassungstellenleitung?
Oder haben die Mitarbeiter keine Lust mehr?
oder sind tatsächlich alle krank?
Falls ja, können nicht andere MA von anderen stellen zeitweise versetzt werden? Sowas ist in der Industrie normal.
Es fühlt sich jedoch an, als ob pro Mitarbeiter nur noch die Hälfte Zulassungen pro Stunde bearbeitet wird, im Gegensatz zu früher.
Ich habe heute auch mit verschiedenen Zulassungsdiensten gesprochen. Der eine nannte mir einen Bearbeitungszeitraum von 48 Stunden, wahrscheinlich gehts aber schneller, der andere sagte mir es dauert eine Woche.
Warum gibt es überhaupt die Möglichkeit über einen externen Dienst in 48 Stunden bis einer Woche ein Fahrzeug anzumelden, wenn der Termin 3-4 Wochen dauert - so geht Verarschung!
Gute Worte habe ich leider für keine Zulassungsstelle, habe mir ja heute ein Bild der schwer arbeitenden Menschen machen können. Ein Foto habe ich gemacht, damit ich einen Beweis habe.
Laura Gutsfeld
Sehr nette und hilfsbereite Mitarbeiterinnen, entspannte Atmosphäre, kurze Wartezeiten. Was will man mehr? ☺️
Silke Schäfer
Sehr nette & hilfsbereite Sachbearbeiterinnen
Luca Gianoglio
Frank Stümpert
Ich bin jedesmal begeistert, wenn ich ein Fahrzeug an/um oder abmelde. Der Service ist außerordentlich gut. Alle Mitarbeiterinnen sind super freundlich und engagiert. Macht weiter so! ❤
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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