Zulassungsstelle in Kassel (Landkreis Kassel)
Adresse:
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Cassandra Stettin





Es gibt nie freie Termine. Die Reservierung von Kennzeichen wird oft einfach abgebrochen und das Kennzeichen danach (ohne Reservierung) wochenlang gesperrt. Dabei darf man das Kennzeichen nicht einmal anklicken. Die Mitarbeiter geben nur als Antwort, dass man warten müsse und es keine andere Möglichkeit gäbe. Dieses Problem existiert mittlerweile seit mehreren Jahren und wir hatten das Problem bei mehreren Fahrzeugen. Telefonisch erhält man auch generell keine hilfreiche Auskunft und wird immer nur weitergeleitet oder an den online Service verwiesen. Wir hatten dadurch bereits oft Probleme beim Zulassen von Fahrzeugen, konnten Fahrzeuge nicht rechtzeitig abholen usw…. Die Online Zulassung ist totaler Mist, ständig erscheinen Fehlermeldungen, obwohl alles richtig eingegeben ist. Super ist auch, dass unser reserviertes Kennzeichen nicht abrufbar ist (Fehlermeldung), wenn man auf wunschkennzeichen geht, kann man das RESERVIERTE Kennzeichen aber auf einmal nehmen (wir haben für die Reservierung Geld bezahlt, aber in der online Zulassung ist es auf einmal frei zugänglich?!??). Des Weiteren erscheint bei der Sicherheitscode vom Zulassungsbrief auch immer eine Fehlermeldung. Telefonisch kann wie immer keiner helfen. Termine vor Ort gibt es ja eh erst in 4 Wochen, wenn überhaupt.
Schani Na





Ich wollte nach einem Autounfall beim vorderen Kennzeichen die Plaketten wechseln lassen ohne Termin. Auf der Zulassungsstelle in Frankenberg dauert das 5 Minuten und ist ohne Termin machbar. In Wolfhagen muss man 1 Monat darauf warten EINE PLAKETTE AN EINEM ANGEMELDETEN AUTO zu tauschen. Bei einem vollen Wartezimmer verständlich aber ich habe eine Stunde ohne Termin in einem leeren Wartezimmer gewartet und wurde trotzdem weggeschickt. Absolutes Armutszeugnis!
Daniel Hergl





Sorry, aber das ist das allerletzte.
Sadaf Iqbali





Der Gurkenpflücker





Der Service hier ist so bescheiden, dass ich am liebsten 0 Sterne geben möchte. Hier müsste prinzipiell das Konzept überdacht werden! Online nur einen Termin zu bekommen ist eine Sache aber dann noch knapp 2 Stunden trotz Termin warten zu müssen ist eine Frechheit.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
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