Zulassungsstelle in Hofgeismar (Landkreis Kassel)

Adresse:

Garnisonstr. 6
34369 Hofgeismar

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0561-787-6948

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ben
Heute hatte ich einenTermin-Kfz Zulassung. Glücklicherweise hatte ich die Ehre Frau Jacob kennen zu lernen. Eine Nette, Höfliche, Fachliche Sachbearbeiterin und Beraterin. Vielen Dank Frau Jacob ⭐⭐⭐⭐⭐➕
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Wolfgang Hahn
Wir hatten am 30.12.24 einen Termin. Dieser wurde sehr pünktlich eingehalten und der Mitarbeiter Hr. Röhling hat uns äußerst freundlich bedient. Wir hatten eine Reklamation, da im Fahrzeugschein etwas falsch eingetragen wurde, allerdings von der Zulassungsstelle Fritzlar. Inzwischen sind wir umgezogen in den Landkreis KS. So sollte jedenfalls jederKundenservice sein. Vielen Dank
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wahid t
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Peter Brockhaus
Leider bekommt man nur noch Online einen Termin. Ich habe Online einen Neufahrzeug Anmeldung Termin beantragt und bekam einen Termin in 4 Wochen. Das empfand ich schon sehr merkwürdig. Als ich den Termintag zum Anmelden kam, war die Dame sehr genervt weil ich ein in Deutschland bei einer Deutschen Firma gekauften 125 ccm Motorroller (Herstellerland China) neu anmelden wollte. Sie beschwerte sich ständig das die Papiere so klein geschrieben sind und sie alles abschreiben müsse. Sie sagte das dauert länger und ich sollte noch draußen warten. Ich sagte, kann ich nicht schon in der Zeit das Kennzeichen nebenan holen. Da sagte sie oh ja das ist eine gute Idee und sie gab mir die Kennziffern. Danach bin ich zurück, gab das Kennzeichen ab und musste draußen weiter warten. Die warterei dauerte eine knappe Stunde und ich musste über 48€ anstatt 26€ Gebühr zahlen weil sie so lange gebraucht hat. Das Kennzeichen kostete auch noch 15€. Ich hatte mich beschwert und die überforderte Dame holte ihren Chef und der wimmelte mich ziemlich unfreundlich ab, gab mir die Rechnung und sagte damit können sie sich ja beschweren. Aber was bleibt einen anderes übrig als diese Überforderung und Unfreundlichkeit als Bürger hinzunehmen. Die Beamten wissen genau, das wir kleinen Bürger hinnehmen müssen was sie diktieren. Ich war ziemlich empört und auch frustriert!
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Mitshard
3 Wochen Wartezeit für einen Termin in der Zulassungsstelle, die Begründung ist Personalmangel.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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