Zulassungsstelle in Usingen (Landkreis Hochtaunuskreis)

Adresse:

Hattsteiner Allee 33
61250 Usingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06081-12781

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Karl-Heinz Will
Ich war etwas früher da als mein Termin, wurde aber gleich mit der gezogenen Nummer aufgerufen. Sehr nette, schnelle und fachliche Bearbeitung meiner Kfz-Zulassung. Karl-Heinz Will, Autohaus Hoch, Gladenbach
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Japanfan
Donnerstag, 14.08.2025 , 9 - 10 Uhr, an Tisch 5. Leider weiß ich nicht wie die Dame heißt, die uns unglaublich freundlich und herzlich und zügig das neue Auto zugelassen hat. So was von nett trifft man wirklich selten. Alles in allem waren wir flott dabei mit wenig Wartezeit, nach nicht mal einer Stunde war alles erledigt. Super Service und vielen Dank.
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Pyuma1337
Ich bin immer wieder begeistert von der Zulassungsstelle in Usingen, besonders von Frau Brendel. Super freundlich, kompetent und professionell – hier fühlt man sich wirklich gut aufgehoben. Was heute keine Selbstverständlichkeit mehr ist: Man kommt sogar ohne Termin dran, und das meist richtig zügig. Ein echter Lichtblick im Behördendschungel. Ich komme gerne hierher – jedes Mal eine Freude. Danke an das ganze Team, besonders an Frau Brendel!
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DM
War heute wegen einer Ummeldung und einer Kennzeichenerneuerung dort. Bin von Fr. B. sehr nett und zuvorkommend behandelt worden. Für ein/zwei Scherze war auch noch Zeit. Die 5 Sterne sind mehr als verdient. Was auch schon diverse Vorredner erwähnt haben: Kennzeichen würde ich nicht (mehr) im selben Haus, sondern auf der anderen Straßenseite machen lassen. Ist wesentlich günstiger, wesentlich sympathischer und vor allem Top Qualität. Bei meinem vorletzten Besuch hatte ich für einen Neuwagen im Gebäude die Schilder machen lassen. Bei einem Schild war die schwarze Umrandung fehlerhaft bzw. nicht durchgehend deckend lackiert. Das mangelhafte Schild war natürlich unten im Stapel und so habe ich es beim bezahlen nicht bemerkt. Erst zu Hause, als schon die Plaketten drauf waren. Habe es dann dabei belassen, ärgere mich aber heute noch, wenn ich das Kennzeichen am PKW betrachte.
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Stephan Reis
Freundlich, schnell, kompetent 👍🏻

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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