Zulassungsstelle in Bad Homburg v. d. Höhe (Landkreis Hochtaunuskreis)

Adresse:

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06172-999-9809

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lena Maute
Leider habe ich den Namen der Mitarbeiterin nicht mehr im Kopf, aber mein Telefonat mit der Zulassungsstelle war eine sehr negative Erfahrung. Ich hatte angerufen, um nachzufragen, wie das mit einer Vollmacht funktioniert, da ich meinen Vater, meinen Bruder und meinen Freund schicken wollte, um mein Auto zuzulassen. Ich wollte lediglich wissen, ob man eine Vollmacht auch digital ausstellen kann. Die Dame am Telefon war jedoch extrem unhöflich. Ich wurde regelrecht angefahren, sie seufzte genervt, reagierte respektlos – und legte schließlich einfach auf. So etwas habe ich selten erlebt. Absolut unprofessionell und unangemessen. Vor Ort verlief die Zulassung dann problemlos und ohne Beanstandungen, dort gibt es nichts zu kritisieren. Aber im telefonischen Kundenkontakt sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man Bürgerinnen und Bürger respektvoll behandelt, auch wenn diese vielleicht mehrere Fragen haben. Ich hoffe sehr, dass nachvollzogen wird, wer dieses Gespräch geführt hat, und dass entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
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Bernd Lückhof
Sehr nette und kompetente Mitarbeiter...
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Dora Mila
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Ioannis Flokos
Ich möchte ein ganz großes Lob an die Kfz-Zulassungsstelle aussprechen und insbesondere an Frau Katja Schmidt, die mir bei der Online-Abmeldung meines Fahrzeugs unglaublich freundlich und kompetent geholfen hat. Dank ihrer Unterstützung konnte ich die Abmeldung trotz verschiedener Probleme, die ich am Anfang hatte, schnell und problemlos erledigen. Es ist heutzutage leider nicht selbstverständlich, so viel Engagement und Kundenorientierung zu erleben. Deshalb ein herzliches Dankeschön und ein besonderes Lob. So wünscht man sich den Service bei einer Behörde!
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Maya Wentz
Warum braucht man MONATE um diesen antrag zu genehmigen damit man seinen Führerschein weitermachen kann?! Will doch einfach nur mit Fahrstunden anfangen und die Prüfungen machen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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