Zulassungsstelle in Bad Homburg v. d. Höhe (Landkreis Hochtaunuskreis)

Adresse:

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06172-999-9809

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mine Akbiyik
Frau Schiffer von der Zulassungsstelle Bad Homburg ist mir von der ersten Minute an mit einer außergewöhnlichen Freundlichkeit, Herzlichkeit und Ruhe begegnet. Obwohl es in unserem Fall um besondere Dokumente aus Frankreich ging, was auch für sie eine etwas andere Situation war, hat sie sich mit großem Engagement, Geduld und viel Eigeninitiative um alles gekümmert. Man hatte jederzeit das Gefühl, bei ihr in den besten Händen zu sein. Mit wie viel Liebe, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein Frau Schiffer die gesamte Zulassung begleitet hat, war wirklich beeindruckend. Sie blieb durchgehend ruhig, aufmerksam und positiv und hat alles mit großer Kompetenz und Überblick erledigt. Ihre wundervolle Art hat den gesamten Termin sehr angenehm gemacht, wir konnten trotz der Arbeit gemeinsam lachen und lächeln, was diese Begegnung besonders schön und menschlich gemacht hat. Von der Terminvergabe bis zur erfolgreichen Anmeldung des Autos hat alles reibungslos und einwandfrei funktioniert. Dafür möchte ich mich von Herzen bei Frau Schiffer bedanken. Ein ebenso herzliches Dankeschön gilt ihrer Kollegin Katja für die kurze Unterstützung. Diese Erfahrung bei der Zulassungsstelle Bad Homburg werde ich in sehr guter Erinnerung behalten. Daaaaaanke!
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Sally H
Aufgabe: Abholung meines Führerscheins Erfahrung: Verbesserungswürdig 1. Die Behörde hat nur vormittags geöffnet, außer an einem Werktag. 2. Es werden nur Online-Termine akzeptiert, die normalerweise erst nach zwei Wochen vergeben werden. 3. Ich hatte meinen Führerschein bereits in meinem Heimatland, und sie benötigen das Original. 4. Unfreundliches Personal am Empfang. Ich wurde ausgelacht und angeschrien, ohne jegliches Einfühlungsvermögen oder Unterstützung. Ich finde es sehr schade, dass wir so hart arbeiten und für diese Leute bezahlen müssen, die uns das Leben so schwer machen. Im Vergleich dazu: Meine Freundin hatte 2024 in München denselben Vorgang: Sie ging direkt ohne Termin und ohne ihren Originalführerschein abzugeben zur Amtsstelle.
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Felix Hartmann
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Gi-Yuen Liu
Schön und effizient!
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Amir.M Momand
Top Mitarbeiter und sehr hilfsbereit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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