Zulassungsstelle in Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld- Rotenburg)

Adresse:

Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06621-87-1126

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas M.
Unglaublich. Ticket gezogen, schon sofort aufgerufen zu Platz 7. Kurzzeit Kennzeichen beantragt. Die eVB die wir vorher vom Versicherer bekommen hatten war leider für diese Beantragung nicht gültig. Alles kein Drama. Die Dame von Platz 7 hat einen super Job gemacht und uns großartig unterstützt. Neue aktuelle Papiere bekommen, Kennzeichen abgeholt, montiert und ab nach Hause 200 km gefahren. So einfach geht's ohne Bürokratie. Danke weiter so lieber Platz 7.
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helena fischer
Ich habe im Wartebereich mitbekommen, wie eine Mitarbeiterin einen Kunden mit den Worten „Dann gehen Sie doch zurück in Ihr Land“ angegangen hat – nur weil dieser offenbar Unterlagen vergessen hatte. Eine derartige Äußerung ist nicht nur respektlos, sondern schlicht inakzeptabel, insbesondere von einer öffentlichen Behörde, die Neutralität und Professionalität wahren sollte. Dass die Situation anschließend eskalierte und sogar die Polizei gerufen werden musste, überrascht unter diesen Umständen wenig. Wer Bürgerinnen und Bürger so behandelt, darf sich über emotionale Reaktionen nicht wundern. Noch irritierender ist allerdings, dass diese Mitarbeiterin weiterhin im Dienst ist, als wäre nichts geschehen. Hier geht es nicht um einen „schlechten Tag“, sondern um ein massives Fehlverhalten, das dem Ansehen der gesamten Behörde schadet. Ich erwarte von der Dienststellenleitung eine klare Stellungnahme und konsequente Maßnahmen. Eine Zulassungsstelle ist kein Ort für persönliche Vorurteile oder abwertende Kommentare. Respekt gegenüber allen Bürgern sollte selbstverständlich sein – unabhängig von Herkunft, Akzent oder Situation.
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Sven Sia
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Juergen Lapp
Bin an einem frühen Montagmorgen ohne Termin zur Zulassungsstelle gekommen und sehr nett bedient werden. Nach einer sehr kurzen Wartezeit wurden mir von der Sachbearbeiterin und ebenfalls an der Kasse top und problemlos meine Wünsche erfüllt! Beide Daumen hoch und vielen Dank!
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Bracksdome “BBR” Brack
Top Ablauf. Mit Termin keine 10 Minuten bis zum angemeldeten Kraftfahrzeug. Personal schnell und absolut nett. Super Service!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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