Zulassungsstelle in Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Hans-Sachs-Str. 96
65428 Rüsselsheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06142-9105-33

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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PeterK
Ansich ging alles glatt, allerdings steht man für seinen Termin ziemlich lange an, und wenn man fertig ist, geht man bezahlen um WIEDER in der Schlange anstehen um seine Unterlagen/Schilder zu bekommen. Da ist ne Stunde schnell verplempert. Das kann man anders lösen, geht ja wo anders auch
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Nalyec Nalyec2
Leider sehr enttäuschende Erfahrung. Ich war wegen einer Namensänderung bei der Zulassungsstelle und hatte online einen Termin um 12:50 Uhr. Ich kam erst um 12:52 Uhr an, da ich mich auf dem Weg dorthin verfahren hatte und mich dort nicht ausgekannt habe. Wegen dieser zwei Minuten Verspätung wollte mich der Sicherheitsdienst zunächst nicht hineinlassen und war dabei leider sehr unfreundlich. Erst nach einigen Minuten durfte ich schließlich hinein. Mir wurde außerdem gesagt, dass angeblich ein Brief verschickt worden sei, in dem ein TÜV-Nachweis und weitere Unterlagen verlangt wurden. Diesen Brief habe ich jedoch nie erhalten. Trotzdem habe ich vorsorglich selbst alle Unterlagen mitgebracht, obwohl ich gar nicht wusste, welche Unterlagen genau benötigt werden. Besonders unverständlich finde ich: Wenn die Zulassungsstelle um 13:00 Uhr schließt, warum werden dann überhaupt online Termine um 12:50 Uhr angeboten? Wegen gerade einmal zwei Minuten Verspätung wurde mir zunächst der Zutritt verweigert. Ich verstehe, dass Termine eingehalten werden müssen, aber ich hätte mir in dieser Situation deutlich mehr Verständnis und einen freundlicheren Umgang gewünscht. Insgesamt leider eine sehr enttäuschende Erfahrung.
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mao nur ahmed
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Markadas.autosales
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Elisabeth Bittner
Ganz großes Lob für die Zulassungsstelle in Rüsselsheim. Sehr sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Ein besonders herzliches Dankeschön an zwei supernette und empatische Damen wie Frau Glubbs und Frau Wann sie sind einfach toll. Vielen vielen Dank für die unkomplizierte Hilfe.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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