Zulassungsstelle in Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Hans-Sachs-Str. 96
65428 Rüsselsheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06142-9105-33

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elisabeth Bittner
Ganz großes Lob für die Zulassungsstelle in Rüsselsheim. Sehr sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Ein besonders herzliches Dankeschön an zwei supernette und empatische Damen wie Frau Glubbs und Frau Wann sie sind einfach toll. Vielen vielen Dank für die unkomplizierte Hilfe.
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Fay Hid
Spitze!
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Redouane Razzouki Boukaiour
Willkommen in der „Republik Rüsselsheim“, wo die Regeln offenbar anders funktionieren Ohne Übertreibung: Eine der frustrierendsten Erfahrungen mit deutscher Bürokratie, die ich je erlebt habe. Ich bin zur Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim gegangen, um mein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen für Spanien für 60 Tage zuzulassen, da der Zulassungsprozess auf Mallorca sehr langsam sein kann. Alle notwendigen Unterlagen hatte ich vorbereitet: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, gültigen TÜV für ein weiteres Jahr, COC-Dokument und eine 60-Tage-Ausfuhrversicherung. Bei der Ankunft kam jedoch die erste Überraschung: Laut der Zulassungsstelle Rüsselsheim seien 60 Tage für Spanien angeblich nicht möglich, sondern nur 30 Tage. Auf meine wiederholte Frage nach der rechtlichen Grundlage für diese Einschränkung konnte mir niemand eine klare oder nachvollziehbare Antwort geben. Offenbar gelten in der „Republik Rüsselsheim“ eigene Regeln, die sich vom Rest Deutschlands unterscheiden. Besonders interessant war, dass deutsche Ausfuhrkennzeichen grundsätzlich für längere Zeiträume möglich sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind — aber in diesem Fall wollte oder konnte mir niemand erklären, warum es hier anders sein sollte. Als ich weiterhin höflich nach einer rechtlichen Begründung fragte, änderte sich plötzlich die Situation. Nachdem festgestellt wurde, dass ich in Frankfurt wohne, wurde mir mitgeteilt, dass ich dort gar nicht zuständig sei und mich an meine Wohnort-Zulassungsstelle wenden müsse. Eine Information, die man mir vielleicht auch direkt am Anfang hätte mitteilen können. Statt einer normalen Erklärung wurde der Sicherheitsdienst gerufen und ich wurde aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Der Grund: Ich wollte lediglich eine schriftliche Erklärung und eine nachvollziehbare Begründung für eine behördliche Entscheidung erhalten. Ironischerweise war der Sicherheitsmitarbeiter die freundlichste und professionellste Person, mit der ich an diesem Tag gesprochen habe. Nach mehreren Stunden Zeitverlust und viel unnötigem Stress erhielt ich schließlich ein Dokument, das erklärte, dass ich aufgrund meines Wohnsitzes nicht in Rüsselsheim zuständig sei. Eine Antwort darauf, warum die 60-Tage-Ausfuhrkennzeichen für Spanien angeblich nicht möglich sein sollten, bekam ich weiterhin nicht. Meine Frage war einfach: Wenn ich meinen Wohnsitz am nächsten Tag im Landkreis Rüsselsheim anmelden würde und zurückkäme — wären die 60 Tage dann plötzlich möglich? Und falls nicht: Wo steht die rechtliche Grundlage? Wieder keine klare Antwort. Am Ende wurde sogar mit der Polizei gedroht, weil ich nicht sofort gehen wollte, obwohl ich lediglich eine Erklärung für eine behördliche Entscheidung verlangte. Nach einem komplett verlorenen Tag bin ich schließlich zur Zulassungsstelle Frankfurt gegangen. Auch dort musste ich zwar lange warten, aber zumindest wusste man, wie der Vorgang funktioniert, und die Bearbeitung verlief ohne dieses unnötige Theater. Es ist enttäuschend, dass ein eigentlich einfacher Verwaltungsprozess so kompliziert gemacht wird. Unterschiedliche Zulassungsstellen verlangen unterschiedliche Dinge, Termine sind schwer zu bekommen und Bürger müssen teilweise selbst herausfinden, welche Regeln tatsächlich gelten. Mein Fazit: Die Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim benötigt dringend bessere Organisation, klarere Abläufe und eine professionellere Kommunikation mit Bürgern. Wenn eine Behörde eine Entscheidung trifft, sollte sie diese erklären können — ohne dass der Bürger erst um eine rechtliche Grundlage kämpfen muss.
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Redouane Razzouki Boukaiour
Willkommen in der „Republik Rüsselsheim“, wo die Regeln offenbar anders geschrieben werden. Eine der frustrierendsten Bürokratie-Erfahrungen meines Lebens. Ich ging mit allen erforderlichen Unterlagen zur Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim, um 60-Tage-Exportkennzeichen für Spanien zu beantragen: Teil I, Teil II, gültiger TÜV, Konformitätsbescheinigung und 60-Tage-Exportversicherung. Überraschung: Anscheinend sind 60 Tage in Rüsselsheim unmöglich, es gibt nur 30 Tage – obwohl mir niemand die rechtliche Begründung nennen konnte. Auf meine Nachfrage hieß es im Grunde: „Weil wir das hier so machen.“ Später wechselten sie das Thema und teilten mir mit, dass ich mich dort nicht bewerben dürfe, da ich in Frankfurt wohne. Praktischerweise kam diese Information erst ans Licht, nachdem ich angefangen hatte, nachzufragen. Anstatt eine klare Erklärung zu geben, riefen sie den Sicherheitsdienst und behandelten einen Bürger, der nach einer rechtlichen Begründung fragte, als würde er die öffentliche Ordnung stören. Ironischerweise war der Sicherheitsbeamte die professionellste und respektvollste Person, die mir an diesem Tag begegnete. Nachdem ich stundenlang vergeblich nach einer zufriedenstellenden Antwort gesucht hatte, ging ich schließlich zur Kfz-Zulassungsstelle in Frankfurt, wo mein Antrag problemlos bearbeitet wurde. Es ist erstaunlich, wie unterschiedlich die „Regeln“ im selben Land sein können, je nachdem, welche Behörde man aufsucht. Vielleicht sollte die Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim ihre Verfahren aktualisieren – oder sie zumindest ohne Sicherheitsdienst erklären.
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Robert Liller
Sehr schnelle und gute Abfertigung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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