Zulassungsstelle in Groß-Gerau (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt:

Fax:
06152-989-679

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Pohl
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Bilal MB
Seit zwei Wochen versuche ich, mein Auto anzumelden – ohne Erfolg, weil keine Termine verfügbar sind. Gleichzeitig reservieren einige Schilderdienste mehr als zehn Termine auf einmal, um sie später weiterzuverkaufen. Mir wurde direkt angeboten, die Anmeldung innerhalb einer Stunde zu erledigen, wenn ich 150 € bezahle. Das ist eine Frechheit gegenüber allen Bürgern, die ehrlich versuchen, einen Termin zu bekommen. Solche Praktiken sollten von den zuständigen Behörden dringend überprüft und unterbunden werden.
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Daniel Bohnacker
Hat sich nach mehreren Beschwerden aus verschiedenen Instanzen heraus schnell zum positiven gewandt. Landwirtin wurde umgehend zu einem neuen Termin zwischen rein genommen und freundlich empfangen und bedient. diesem ging der Fall voraus... Sehr enttäuschende Erfahrung, dass eine Landwirtin von einem Ortslandwirt eine Bestätigung als Landwirtin für eine Ummeldung eines Traktors benötigt wird ist uns völlig neu. Sie stand bei euch am Schalter und konnte auf die schnelle nur einige andere Nachweise aus Emailverkehren vorlegen. Der eine Traktor wurde abgemeldet, damit der nächste angemeldet werden könnte. Wir benötigen den Traktor zumindest einen von beiden. Sie wurde nun trotz Nachweis unserer vorliegenden Dokumente abgewiesen, sie sitzt nun schwer enttäuscht niedergeschlagen im Auto, weil hier nichts klappt wie sie es sich vorgestellt hatte. Sie ist nebenbei auch noch berufstätig und muss hierfür nochmals einen Urlaubstag opfern und wir können nun keinen der beiden benötigten Traktoren nutzen. Im Anhang waren einige Dokumente, die wir auf die schnelle hätten zeigen können als Nachweis eines landwirtschaftlichen Betriebes, keines der Dokumente wurde von ihrem Sachbearbeiter anerkannt.. sehr enttäuschend. Bis hin zur Bauernschickane..
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Furkan Yesilyurt (Yexil)
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Bersan Yiğit
Leider war mein Besuch in der Zulassungsstelle Groß-Gerau eine äußerst enttäuschende Erfahrung. Dabei begann der Termin zunächst positiv: Die Mitarbeiterin an der Rezeption im Eingangsbereich war sehr freundlich, höflich und hilfsbereit. Leider änderte sich dieser positive Eindruck schlagartig, sobald ich im eigentlichen Zulassungsbereich angekommen war. Die Mitarbeiterin, mit der ich dort zu tun hatte, zeigte keinerlei Bereitschaft zur Kooperation oder Hilfestellung. Statt Unterstützung bei meinem Anliegen zu erhalten, hatte ich das Gefühl, dass man mir bewusst nicht weiterhelfen wollte. Auf Fragen wurde wenig hilfreich reagiert, und insgesamt entstand der Eindruck, dass man möglichst schnell abgefertigt werden sollte, anstatt eine Lösung zu finden. Der Umgangston war zudem sehr unfreundlich und alles andere als kundenorientiert. Gerade bei Behördengängen erwartet man einen respektvollen und professionellen Umgang, doch davon war hier leider nichts zu spüren. Besonders unangenehm war, dass bei mir durch das Verhalten der Mitarbeiterin der Eindruck entstand, dass mein Migrationshintergrund möglicherweise eine Rolle bei der Behandlung gespielt haben könnte. Das ist mein persönlicher Eindruck, den ich zwar nicht belegen kann, der aber durch die Art des Umgangs entstanden ist. Normalerweise erledige ich sämtliche Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Rüsselsheim am Main. Dort habe ich über die Jahre ausschließlich positive Erfahrungen gemacht. Die Mitarbeiter sind ausgesprochen freundlich, hilfsbereit, kompetent und bemüht, Lösungen zu finden. Man fühlt sich dort als Bürger ernst genommen und respektvoll behandelt. Dass ich heute überhaupt nach Groß-Gerau gekommen bin, lag ausschließlich daran, dass in Rüsselsheim kurzfristig keine Termine verfügbar waren. Nach dieser Erfahrung bereue ich diese Entscheidung allerdings. Der Unterschied zwischen beiden Zulassungsstellen könnte kaum größer sein. Während man in Rüsselsheim auf Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Serviceorientierung trifft, habe ich in Groß-Gerau leider das genaue Gegenteil erlebt. Für mich steht fest, dass ich künftig lieber auf einen Termin in Rüsselsheim warte, als noch einmal die Zulassungsstelle Groß-Gerau aufzusuchen. Diese Erfahrung war leider so negativ, dass ich diese Behörde nicht weiterempfehlen kann. Die Zulassungsstelle in Rüsselsheim zeigt hingegen vorbildlich, wie moderner, bürgerfreundlicher und respektvoller Service aussehen sollte.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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