Zulassungsstelle in Groß-Gerau (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt:

Fax:
06152-989-679

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Chris Djordjevic
Ich war jetzt in den letzten 2 Wochen dreimal dort. 1x Pkw Zulassung 1x Kurzzeitkennzeichen 1x WoWa Zulassung Termin gemacht, kaum Wartezeit und super schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Genau so wie es sein soll und sogar darüber hinaus! Freundlich, kompetent und immer sehr Kundenorientiert! Großes Lob an Marcel und Gesine (sry weiß eure Nachnamen nicht mehr ;). Ihr macht einen Klasse Job Würde ich immer wieder hin!
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DominikT
Kann nur die Warteschleife bewerten...
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Антон Сич
Schrecklicher Umgang mit Besucherinnen und Besuchern! Ich hatte einen gebuchten Termin zur Fahrzeugummeldung. Da ich derzeit noch Deutsch lerne, haben sich die Mitarbeitenden zunächst 30 Minuten lang über den Google-Übersetzer mit mir verständigt, um mir am Ende einfach zu sagen: „Wir machen gar nichts, weil du die Sprache nicht kannst. Komm mit einem Dolmetscher wieder.“ ​Ich frage mich wirklich, was eine Person tun soll, die hier alleine lebt, niemanden um Hilfe bitten kann und die Sprache noch nicht fließend beherrscht? Behörden sollten den Bürgerinnen und Bürgern helfen, anstatt ihnen wegen einer Sprachbarriere die Bearbeitung zu verweigern – vor allem, wenn man pünktlich zu einem offiziell vereinbarten Termin erscheint. Absolute Unprofessionalität und mangelnde Menschlichkeit.
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Michael Pohl
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M.bilal
Seit zwei Wochen versuche ich, mein Auto anzumelden – ohne Erfolg, weil keine Termine verfügbar sind. Gleichzeitig reservieren einige Schilderdienste mehr als zehn Termine auf einmal, um sie später weiterzuverkaufen. Mir wurde direkt angeboten, die Anmeldung innerhalb einer Stunde zu erledigen, wenn ich 150 € bezahle. Das ist eine Frechheit gegenüber allen Bürgern, die ehrlich versuchen, einen Termin zu bekommen. Solche Praktiken sollten von den zuständigen Behörden dringend überprüft und unterbunden werden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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