Zulassungsstelle in Groß-Gerau (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt:

Fax:
06152-989-679

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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R ST
Durch die Vergabe der Termine nur sehr geringe Wartezeiten. Mitarbeiter freundlich und kompetent. Bei einem weiteren Telefonat (9.1.25) kann ich weiterhin nur Gutes berichten. Die Dame war überaus freundlich, kompetent und hat mich bestens beraten.
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Stefan Kröckel
Nach Terminvereinbarung über das Internet hat alles bestens für eine Ummeldung eines Fahrzeuges geklappt. Es wurde sogar schnell unbürokratisch bei einem kleinen Problem geholfen. Die Mitarbeiter sind durchweg freundlich. Perfekt.
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ULa
Super Service. Innerhalb einer Stunde: Termin online gebucht Antrag gestellt Papiere erhalten.
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Imran Haque
Von der telefonischen Terminvereinbarung bis zum Termin wurde mein spezielles Anliegen freundlich, geduldig, kompetent betreut und gelöst.
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A. M
Ich wollte nur ein ehmaliges taxi anmelden. Sollte das auto hier her holen damit sie prüfen können ob es kein taxi mehr ist was kein sinn ergibt weil man das nach der prüfung sowie so einbauen könnte. Deswegen musste ich mir kurzzeitkennzeichen besorgen also 20€ + 13€ Bearbeitungsgebühr. Daraufhin am nächsten tag wurde mir gesagt ich solle nochmal zum tüv um einbauten zu löschen was gar kein sinn ergibt und ich auch den tüv gefragt hatte. Deswegen war ich heute bei der rüsselsheimer zulassungstelle die mir alles sofort gemacht haben und nicht mal gefragt haben ob das auto da ist oder nicht. Mit unfreundlichen Grüßen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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