Zulassungsstelle in Groß-Gerau (Landkreis Groß-Gerau)

Adresse:

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt:

Fax:
06152-989-679

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ali Reza
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A.D.
2x Termine gehabt und bei beiden male wurde ich 25 Minuten vor meinen eigentlichen termin (war schon unterwegs) angerufen das ein systemausfall ist und das ich an einem anderen tag ein onlinetermin machen solle 👎👎👎
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Stefan Kulicke
Top Zulassungsstelle Termine gibt es täglich Alle sind freundlich und Hilfsbereitschaft so wünscht man sich das Da können sich viele mal ne Scheibe von abschneiden! Hoffe das bleibt auch so
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Sahel Savarani
Ich habe mein Auto verkauft. Das Fahrzeug war groß und grau. In diesem Fall wäre keine Prüfung für Auto nötig . Doch die Mitarbeiter vor Ort wussten das nicht. Als ich telefonisch nachfragte, konnte mir auch dort niemand hat keine richtige Antwort gegeben – stattdessen wurde einfach Telefon aufgelegt. Solche Mitarbeiter sollten nicht im service arbeiten, denn ihr Verhalten kann Menschen in Gefahr bringen. Ich habe anschließend Beschwerdestelle kontaktiert und den Vorfall gemeldet. Ein Man sagte mir, dass sich der jemand meldet bei mir .Doch nun ist eine Woche vergangen, und ich habe noch immer keine Rückmeldung erhalten. Ich möchte wissen, wer einfach aufgelegt hat. So ein Verhalten ist unprofessionell und inakzeptabel . Eine Sterne ist auch zu viel .
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R ST
Durch die Vergabe der Termine nur sehr geringe Wartezeiten. Mitarbeiter freundlich und kompetent. Bei einem weiteren Telefonat (9.1.25) kann ich weiterhin nur Gutes berichten. Die Dame war überaus freundlich, kompetent und hat mich bestens beraten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
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