Zulassungsstelle in Weiterstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg)

Adresse:

Riedbahnstr. 6
64331 Weiterstadt

Kontakt:

Fax:
06150-400-2359

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Carsten Eichel
Achtung! Zulassungsstelle in Weiterstadt, sowie auch Pfungstadt wurden geschlossen und sind umgezogen, die Stadt hier nur verpennt das in Google Ads zu ändern. Deshalb 3 Sterne. Beide Stellen sind zusammengelegt worden, was es nicht einfacher für den Bürger und die dortigen Beschäftigten macht. Die Behörde befindet sich jetzt im Loop, kein Witz. Vom Parkhaus kommend linke Seite 2. OG. Da kann man jetzt auch Schilder machen lassen. Die Mitarbeiter können da nix dafür, da muss man sich beim Bürgermeister oder Land beschweren. Wer freundlich ist, bekommt dort auch Hilfe.
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W. H.
Einen Monat warten auf den Termin. Wo ist Deutschland nur gelandet. Zustände wie in der ehemaligen DDR. Nie sind Termine frei und wenn dann erst in 4 Wochen. Kann denen mal jemand sagen das Corona vorbei ist. Das wäre nett. Wo sind die zuständigen. Haben die sich auch verschanzt ? Die Menschen sind für uns Bürger eingestellt und Verhalten sich mittlerweile so wie in nicht demokratischen Ländern. Die Bürger werden wie dreck behandelt. Wo ist der Kundenservice von vor Corona geblieben ? Seid froh das ihr den Trump nicht habt. Ihr würdet als erstes entlassen wegen Untätigkeit.
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Thomas L
Ich bin jetzt für die Auto Zulassung eines importierten Fahrzeuges mit H-Zulassung zum fünften Mal bei der Zulassungsstelle in Weiterstadt. Weder die Mitarbeiter kennen sich aus welche Unterlagen benötigt werden. Noch ist die Internetseite korrekt
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Najib Shinwari
So wirklich hilfsbereit sind die nicht
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Cookie Monster
...Zulassungsstelle ist 1A, sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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