Zulassungsstelle in Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
Adresse:
Borngasse 17
64807 Pfungstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Terminbuchung ist im Voraus telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung (bitte nutzen Sie diese vorrangig) möglich.
Rezensionen:
Noah Barakat





Das ist eine der schlimmsten Zulassungsstellen mit denen ich je zutun hatte. Ich bitte Sie bei Herr Gottes Liebe diese Zulassungsstelle zu vermeiden. Ich habe mindestens eine Stunde in der Warteschlange gestanden, ohne jeglichen Erfolg. Sie wollen mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Leitung so voll ist an einem Donnerstagmorgen um 09:00 Uhr. Diese Mitarbeiter arbeiten nicht, sie genießen ihre Freizeit. Schlampige Arbeit, welche nichts mit Effizienz und Produktivität zu tun hat. Ich erwarte eine DEUTLICHE Besserung der Umstände. Ich würde mich schämen.
N A





Einige Mirarbeiter scheinen hier nicht mal ein Mindestmaß an Anstand zu haben. Kein Hallo, kein Tschüß. Bitte und Danke sind wohl auch Fremdwörter. Ich erwarte ja schon keine Freundlichkeit mehr, aber sowas geht gar nicht.
horst reitz





Die Zustände in den Behörden, wo man es meist merkt Passtellen und Zulassung sind eine Katastrophe. Die Mitarbeiter dort machen Ihren Job an sich zügig und zur zufriedenheit der Bürger. Aber die Behörden glauben alle sie wären nicht für die Bürger da sondern als Selbstzweck. Diese Kritik ist an die gerichtet die die Terminvergabe organisieren und dem Bürger vorschreiben vier Wochen vor dem Kauf oder der Nutzung eines Fahrzeuges zu entscheiden ob ich es an-, ab- oder ummelden möchte. Da hilft auch die Online Terminvergabe nicht die über den Tag dann vereinzelte Plätze wieder frei gibt. Da spart nur die Behörde der Bürger kann Stundenlang auf einen 6er hoffen um einen Termin zu ergattern oder kann im schlimmsten Fall 80km durch den Landkreis fahren, Tags über durch Darmstadt obwohl die unseren Smog nicht wollen. Bei den saftigen Gebühren ist es nicht zu verstehen das man dafür nicht mehr Personal bereit hält.
Sascha Rudolph





Elisabeth Ohrem





Das Personal ist so unfreundlich, dass ist kaum zu glauben. Grundsätzlich wird einem hier schon mit schlechter Laune und Respektlosigkeit begegnet. Einfach nur unfassbar….
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt
Die Zulassungsstelle befindet sich im Stadthaus II.
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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