Zulassungsstelle in Groß-Umstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
Adresse:
Obere Marktstr. 11
64823 Groß-Umstadt
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
rodica breitwieser





Kompetente Beratung und Unterstützung von die Mitarbeiterinnen. Sher zufrieden obwohl ich bräuchte nur Informationen. Gerne wieder. Fünf Sterne 🌟 🌟 🌟 🌟 🌟
Sebastian Bonaus





Alles Cousin
Vanessa A





Katastrophale Zustände!
Die Zulassungsstelle in Groß Umstadt ist ein absoluter Witz! Man erreicht niemanden, die Telefonleitungen sind ständig besetzt, und die Online-Termine sind ein schlechter Scherz – entweder gar nicht verfügbar oder erst in 1 bis 2 Monaten! Was zur Hölle machen die dort eigentlich?
Es ist unfassbar, dass eine Behörde so ineffizient arbeiten kann. Ich habe das Gefühl, dass die Mitarbeiter einfach keinen Bock haben, ihre Arbeit zu machen. Die ganze Situation ist einfach nur frustrierend und unprofessionell.
So etwas sollte in einem modernen Land nicht mehr vorkommen! Einfach nur beschämend!
Serkan Cesur





Absolute Katastrophe! Die Kfz-Zulassungsstelle Groß-Umstadt ist so gut wie gar nicht erreichbar – weder telefonisch noch per E-Mail. Online-Termine? Fehlanzeige! Es gibt nie verfügbare Slots, egal wann man schaut. Wie soll man hier bitte sein Fahrzeug anmelden, wenn es praktisch unmöglich ist, einen Termin zu bekommen? Der Service ist eine Zumutung, und anstatt den Prozess zu verbessern, scheint es niemanden zu interessieren. So etwas darf einfach nicht sein, vor allem nicht bei einer Behörde, auf die man angewiesen ist!
Nochcio Ottomann





Ich möchte meine äußerst positive Erfahrung mit der Zulassungsstelle und insbesondere mit Frau Andiel sowie ihrem Kollegen teilen. Von Anfang an wurde ich mit Freundlichkeit, Professionalität und einer beeindruckenden Effizienz empfangen.
Frau Andiel hat sich mit großer Sorgfalt und Geduld um mein Anliegen gekümmert. Sie arbeitet sehr strukturiert, erklärt alle notwendigen Schritte verständlich und sorgt dafür, dass der gesamte Prozess reibungslos und zügig abläuft. Ihr Engagement und ihre kompetente Art schaffen eine angenehme Atmosphäre, in der man sich gut aufgehoben fühlt.
Auch ihr Kollege verdient großes Lob. Das gesamte Team arbeitet Hand in Hand, ist hilfsbereit und stets bemüht, den Kunden bestmöglich zu unterstützen. Selbst bei komplizierten Anliegen nehmen sie sich die Zeit, eine passende Lösung zu finden.
Ich bin äußerst zufrieden mit dem Service und kann die Zulassungsstelle – insbesondere Frau Andiel und ihr Team – uneingeschränkt weiterempfehlen. Ein herzliches Dankeschön für die hervorragende Arbeit! (10.02.2025)
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Aug. 2019
Schaltgetriebe
83.450 km
Benzin
Grau
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Mai 2021
Schaltgetriebe
76.775 km
Benzin
Weiß
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D
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5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 35909_lk
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Jan. 2021
Schaltgetriebe
38.355 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 117 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
11.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
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