Zulassungsstelle in Darmstadt (Landkreis Darmstadt- Dieburg)

Adresse:

Jägertorstr. 207
64389 Darmstadt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06071-881-1295

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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M Ka
Hier verschwinden nachweislich zugestellte Einschreiben im nichts. Zudem wird wenn ein Mitarbeiter Urlaub hat keine Vertretung gestellt, es bleibt einfach alles liegen. So wird das mit dem Bürokratieabbau nichts.
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Assassin's 187
Es ist unfassbar dass hier Macht missbraucht wird ich rate wirklich jedem der mit dieser Kreisverwaltung zu tun hat eine Sozialklage sowie ein Eilverfahren( kostenlos) einzuleiten was ich auch gerade tue da durch euch jemand wie ich meinen Wohnraum verliere und wegen diesem nicht funktionierendem Sozialstaat obdachlos werde und meine Ausbildung an den Nagel hängen kann SEID NICHT STOLZ AUF EURE SOGENANNTE ARBEIT Fachkräftemangel ist euer Problem nicht der der Bürger
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Bernd Bock
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Pascal L.
Mehrfach werden Dokumente angefordert, die ich bereits vor Wochen oder Monaten gesendet habe. Es werden mir geheimgehaltene Vermögenswerte unterstellt, bei denen bereits aus den gesendeten Daten ersichtlich ist, das die betroffenen Konten aufgelöst wurden und das Geld auf ein von mir nachgewiesenes Konto geflossen ist. Sehr kompetent /s. Meiner Interpretation nach, werden Entscheidungen teilweise basierend auf dem Ego getroffen und der Verhaltenskodex ist von mir vermutet, nur zur Deko da. Professionell geht für mich anders. Wer hier Chancen sucht muss Glück haben, einen guten Mitarbeiter zu erwischen, so sehe ich das. Laut den Bewertungen gibt es diese. Allerdings hatte ich bisher nie jemanden, der aus meiner Sicht in diese Kategorie fällt.
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Raisin Bomber
Diese Behörde behandelt Menschen wie der letzte Dreck!!!! Ich durfte in den vergangenen Jahren Ende 2019 bis einschließlich heute, wieder und wieder Verzögerungen in der Bearbeitung erleben. Jedes mal konnte ich meine finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig begleichen und hatte letztendlich einen finanziellen mehr aufwand. Und nicht nur dass.... dadurch sind mir auch Schulden entstanden u.v.m. Ich musste mir noch viel mehr gefallen lassen...durch dumme Aussagen von Menschen, die mich am Boden sehen wollten, hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder interne und externe Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet und mir Privatdetektive u.v.m. auf den Hals gehetzt. Zuletzt 2025. Außerdem haben mir persönlich während der Corona Zeit Frau B., Herr W., Frau H. Herr H. Herr G Persönlich nachgestellt. Auch auf meine persönliche Anfrage ob mich die letzten Jahre jemand angehängt hat, antwortete mir dreist am Telefon ins Gesicht mit nein. Hat hier aber vergessen, dass ich hier etwas gegen die zu unrecht anzeigende Person etwas Rechtliches unternehmen hätte können. Ihr seit einfach unter der Gürtelline und Niveaulos!!!! Man fragt nach Konten, die nicht zu meiner Person gehören, diese ich eidesstaatlich versichern musste, dass diese nicht zu mir gehören. Meine jetzigen Vermieter darüber informiert, dass ich Sozialleistungen erhalte und somit gegen den Datenschutz verstoßen u.v.m, Personen an meinen Wohnort geschickt usw. ( ist beweisbar) somit auch üble nachrede betrieben. Bewiesen hat man mir nichts, außer ne Menge Probleme bereitet! Was mich an der Ganzen jahrelangen Angelegenheit wundert ist..., dass die genannten Personen nicht darauf gekommen sind, selbst strafrechtliche Maßnahmen ein zu leiten, um die anzeigende Person dran zu kriegen. Dazu seit Ihr verpflichtet gewesen und habt mit dem damaligen handeln, die falsche Person geschützt. Ich kenne der, die Täter! Ich für mich kann sagen, in Zukunft wird der Spieß umgedreht und beweise gesammelt. Denn mit mir lasse ich so nicht mehr umgehen und betone hier öffentlich, dass auch die Sachbearbeiter der KFB bei jeglicher fälschlichen Handlung mit einem Bein strafrechtlich verfolgt werden können! Wenn man zu unrecht jemanden unter Generalverdacht stellt, muss mit gegen Wind rechnen! Ich kenne meine Rechte und habe die Nase gestrichen voll von euren Eskapaden!!! Ihr solltet euch schämen!!!! Dummheit und Intelligenz sind einfach unbezahlbar.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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