Zulassungsstelle in Darmstadt (Landkreis Darmstadt- Dieburg)

Adresse:

Jägertorstr. 207
64389 Darmstadt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06071-881-1295

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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L B
Teilweise musste ich Unterlagen mehr als einmal senden, weil diese offensichtlich nicht mal gelesen werden. Ständig wurden Nachweise verlangt, die nicht relevant waren: Z.B. Kfz, obwohl im Antrag angegeben wurde, dass man weder Schein noch Fahrzeug hat. Oder Fragen zur Integration ausgefüllt werden sollen, wenn im Antrag steht, dass man deutsch ist. Sachbearbeiter wechseln, ohne dass man davon erfährt. Kommuniziert wird offenbar nur per Post. Wenn man eine Frage hat, wartet man schön erstmal ein paar Tage um einen Brief per Post zu erhalten. Es geht viel zu viel Zeit verloren. Aber als der Antrag abgelehnt wurde, da waren sie natürlich schnell... Geholfen wird hier nicht, obwohl die Notwendigkeit in den Unterlagen deutlich zu erkennen ist, gesundheitliche Einschränkungen interessieren keinen. Ablehnungsbescheide werden auch nicht ernst genommen, denn hier weiß man es ja besser... Warum soll ich die Bescheide dann vorlegen? Ich wünsche jedem, der Hilfe benötigt Erfolg und weniger Stress bei der Antragstellung.
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Mion LeBlanc
Absolut kriminell was da abgeht. Zu späte und falsche Leistungszahlung und Zahlungsforderungen ohne Bescheide oder rechtliche Grundlage.
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Larissa Knapp
Ich bin stinksauer Mir wird das bürgergeld verwährt weil meine Eltern mich ja finanzieren können Nein können Sie nicht und ich will auchnichtdas sie micj finanzieren ! Und ich bin es leid das das deutsche system so abstürzt Ich würde gerne Sachen schreiben aber wenn ich das mache bekomme ich ne Anzeige Also das ganze deutsche system ist seid mehr als einem jahr im arsch weil es die anderen leute zugesteckt bekommen
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Eulinio
Völliges Versagen der Zuständigkeit – keine Hilfe trotz klarer Notlage Seit über drei Monaten werde ich als alleinerziehende Mutter von Amt zu Amt weitergeschickt, ohne dass irgendetwas geregelt wird. Ich habe sämtliche Unterlagen mehrfach eingereicht – trotzdem verschwinden sie oder gelten plötzlich als nicht angekommen. Mir wurden klare Zusagen gemacht, z. B. zur Weiterleitung meiner Unterlagen oder zur Bearbeitung durch eine bestimmte Sachbearbeiterin – passiert ist nichts davon. Statt Hilfe bekomme ich Ablehnungen, obwohl die Voraussetzungen eindeutig vorliegen. Kein Geld, keine Unterstützung, kein Überblick – und das alles trotz schriftlicher und telefonischer Kontakte. Ich bin inzwischen durch diese Behörden-Odyssee hochverschuldet. Was hier passiert, ist entwürdigend und nicht tragbar für Menschen in Not!
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Guido Wörner
Ich frage mich für was die Telefone haben, seit geschlagene 5 Wochen versucht man die entsprechende Person zu erreichen und keiner geht mal an das beschissene Telefon. Auch wenn man weiß das die jenigen in ihren Büros sind. Frechheit hoch drei.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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