Zulassungsstelle in Darmstadt (Landkreis Darmstadt- Dieburg)

Adresse:

Jägertorstr. 207
64389 Darmstadt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06071-881-1295

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jojo Armani
Hier ist alles durch und durch verdorben – der Fisch fault bekanntlich vom Kopf her.
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Raisin Bomber
Diese Institution behandelt Menschen wie der letzte Dreck. Ich durfte in den vergangenen Jahren immer wieder Verzögerungen in der Bearbeitung erleben. Immer wieder konnte ich meine finanziellen nicht rechtzeitig begleichen und hatte letztendlich einen finanziellen Mehraufwand. Und nicht nur dass.... dadurch sind mir auch Schulden entstanden uvm. Ich musste mir noch viel mehr gefallen lassen...durch dumme Aussagen von Menschen, die mich am Boden sehen wollten, hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder interne und externe Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet und mir Privatdetektive uvm auf den Hals gehetzt. Zuletzt 2025. Auch auf meine persönliche Anfrage ob mich die letzten Jahre jemand angehängt hat, antwortete mir dreist am Telefon ins Gesicht mit nein. Hat hier aber vergessen, dass ich hier etwas hätte gegen die zu unrecht anzeigende Person etwas Rechtliches unternehmen hätte können. Man fragt nach Konten, die nicht zu meiner Person gehören, diese ich eidesstaatlich versichern musste, dass diese nicht zu mir gehören. Meine jetzigen Vermieter darüber informiert, dass ich Sozialleistungen erhalte und somit gegen den Datenschutz verstoßen uvm. Desweiteren Personen an meinen Wohnort geschick usw. ( ist beweisbar) Bewiesen hat man nichts ausser ne Menge Probleme bereitet. Ich für mich kann sagen, in Zukunft wird der Spieß umgedreht und beweise gesammelt. Denn mit mir lasse ich so nicht mehr umgehen und betone hier öffentlich, dass auch die Sachbearbeiter der KFB bei jeder falschlichen Handlung mit einem Bein strafrechtlich verfolgt werden können. Ich habe die Schnauze gestrichen voll von euren Eskapaden!
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Erkan Boğan
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L B
Teilweise musste ich Unterlagen mehr als einmal senden, weil diese offensichtlich nicht mal gelesen werden. Ständig wurden Nachweise verlangt, die nicht relevant waren: Z.B. Kfz, obwohl im Antrag angegeben wurde, dass man weder Schein noch Fahrzeug hat. Oder Fragen zur Integration ausgefüllt werden sollen, wenn im Antrag steht, dass man deutsch ist. Sachbearbeiter wechseln, ohne dass man davon erfährt. Kommuniziert wird offenbar nur per Post. Wenn man eine Frage hat, wartet man schön erstmal ein paar Tage um einen Brief per Post zu erhalten. Es geht viel zu viel Zeit verloren. Aber als der Antrag abgelehnt wurde, da waren sie natürlich schnell... Geholfen wird hier nicht, obwohl die Notwendigkeit in den Unterlagen deutlich zu erkennen ist, gesundheitliche Einschränkungen interessieren keinen. Ablehnungsbescheide werden auch nicht ernst genommen, denn hier weiß man es ja besser... Warum soll ich die Bescheide dann vorlegen? Ich wünsche jedem, der Hilfe benötigt Erfolg und weniger Stress bei der Antragstellung.
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Mion LeBlanc
Absolut kriminell was da abgeht. Zu späte und falsche Leistungszahlung und Zahlungsforderungen ohne Bescheide oder rechtliche Grundlage.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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