Zulassungsstelle in Hamburg (Stadt Hamburg)

Adresse:

Schnackenburgallee 43
22525 Hamburg

Kontakt:

Fax:
040-4279 28022

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jorge Caballero Castillo
Sehr hilfreich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Claus “CCMasterMix” C
Wie auch schon bei meinen anderen Behördengängen im letzten Jahr und auch heute war ich wieder einmal sehr positiv überrascht von unseren Behörden in Hamburg!! Ich brauchte von heute auf morgen einen Ersatzführerschein, und es gab jede Menge freie Plätze im LBV West!! Ich habe gleich einen Termin um 7:00 Uhr genommen und wurde trotz meiner fehlerhaften Auswahl für den Vorgang nicht nur mit einem Ersatzführerschein belohnt, sondern es wurde auch gleich der Antrag für einen neuen Europa Führerschein, der nur noch 15 Jahre Geld ausgefüllt. Somit brauch ich meinen zweiten Termin nicht mehr. Alles wurde sehr gut auf die Reihe gebracht mein zweiter Termin durch die Damen gelöscht und mit einem herzlichen Lachen beiderseits habe ich den Damen und Herren ein schönes Wochenende gewünscht Umzug von dannen. Fazit: die Hamburger Behörden sind in meinen Augen besser, als viele schlechte Bewertung es anzeigen.
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Jochen Hoener
Führerschein erneuert. Der Termin lief sehr zügig. Die Damen vorne am Tresen und im Büro waren sehr freundlich und informativ. Danke!
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Gezim Collaku
Mitarbeiter war sehr nett alles war unkompliziert.
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Amelie und Ivonne Obergefell
Super pünktlich und unkompliziert!!! Dazu noch freundlich. So kann es öfter sein.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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