Zulassungsstelle in Hamburg-Mitte (Stadt Hamburg)

Adresse:

Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg-Mitte

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28300

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tudor Moglidea
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Tonin
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Andriy Oshtuk
Der Besuch verlief reibungslos. Es gab keine Warteschlangen. Das QR-Code-System funktionierte einwandfrei. Es waren ausreichend Sitzplätze vorhanden. Meine Nummer wurde innerhalb von fünf Minuten nach meiner zugewiesenen Zeit aufgerufen. Die Bezahlung war unkompliziert. Ich würde lediglich Schilder/Informationen zum Fotoautomaten hinzufügen.
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T. E.
Ich bin Fuhrparkleiter einer nahegelegenen Spedition und bin aufgrund dieser Tätigkeit durchschnittlich fünfmal pro Monat dort. Zur Führerscheinstelle kann ich keine Aussage treffen, da unsere Fahrer diese Termine selbst wahrnehmen müssen, zur Zulassungsstelle maße ich mir an, mittlerweile ein gutes Feedback geben zu können: Die teils langen Vorlaufzeiten stören, dafür können die Sachbearbeiter allerdings nichts. Das System der Online-Terminbuchung ist, wenn man sich einmal damit vertraut gemacht hat, gut anwendbar. Die Information ist, wenn man genau und freundlich formuliert, was man braucht, stets hilfsbereit. Man hat es immerhin mit einem Menschen zu tun. Die Sachbearbeiter sind mir gegenüber stets bemüht und reizen ihre Spielräume nicht selten voll aus - das bringt mich zu meinem einzigen Kritikpunkt: Die Administration ist definitiv ausbaufähig, ein im Mai gebuchter Termin kann im Juni nicht mehr durchgeführt werden, da ab Juni dafür andere Dokumente benötigt werden? Eine Info wäre toll gewesen… Zudem werden den Sachbearbeitern regelrecht die Hände gebunden, man versteht es nicht… Ich bin gerne dort, deswegen gibt es auch fünf Sterne, aber auf administrativer Ebene könnte es besser laufen.
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Meryem Sönmez
Sehr freundliche Mitarbeiter

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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