Zulassungsstelle in Hamburg-Mitte (Stadt Hamburg)

Adresse:

Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg-Mitte

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28300

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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B-B-M
Obwohl ich pünktlich zum Termin da war, sogar noch früher, musste ich fast eine Stunde warten bis ich aufgerufen wurde. Dann ging es aber ganz schnell... Wozu macht man eigentlich die Termine online, wenn man eh noch 1 Stunde warten muss?
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Vanessa S.
Keine Ahnung warum hier so viele schlechte Rezensionen sind, die Leute sind super nett, nehmen sich die Zeit und helfen wo sie können. Ich hatte eine sehr gute Experience hier! Alles hat sehr gut geklappt und die Arbeiter;innen machen einen tollen Job! Leute müssen aufhören, die Menschen die hier arbeiten verantwortlich zu machen, für Dinge die außerhalb deren Macht ist. Nur kompetente Mitarbeiter hier erlebt mit viel Menschlichkeit!
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rich dad
Also der Prozess des Regeln der Kundenströme ist maximal kompliziert. Angefangen mit dem QR-Code lesen am Anfang. Es war nicht klar ob man 15min. vor dem Termin sich einloggen kann oder spätestens bis 15min. vor dem Termin. Dieses Ptoblem hatten viele Leute da diese alle vor diesem QR-Codescanner standen und nichts passierte. Auf eine freundliche Nachfrage bei der Dame am Empfang, allerdings für die Führerscheine, wurde ich sehr rüde und sichtlich genervt von der Dame begrüßt. Sie meinte ich könne wohl nicht lesen da ja "alles" beschrieben ist. So eine Unverschämtheit muss man sich als Bürger und Steuerzahler von dieser Frau anhören lassen. Sie hat natürlich auch nicht auf meine Frage geantwortet. Der eigentliche Zulassungsakt ging dann ohne Probleme mit wieder netten Mitarbeitern.
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Guido Nagel
Pünktlich und schnell
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ili meier
Termine frühstens 3!!! Wochen vorher buchbar! und warum? Weil all die "Service Anbieter" sämtliche Termine blockieren! Warum zum Geier wird das denen dermaßen einfach gemacht, die Hamburger zu diesem Service zu zwingen? Es wäre ein leichtes für den lbv bei der Termin Buchung hier eine Barriere einzurichten aber da besteht wohl kein Interesse! Einfach im Voraus bereits die Eingabe des Halters bzw. des Auftraggebers generieren fur den man im Auftrag diesen Service durchführen soll und zack.. da hat man diese rechtswidrige Vorgehensweise blockiert. Gerechtigkeit könnte so einfach sein. Aber statt dessen unterstützen die Behörden den Missbrauch.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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