Zulassungsstelle in Hamburg-Mitte (Stadt Hamburg)

Adresse:

Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg-Mitte

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28300

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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UlliJo
Kurzfristige Führerschein-Angelegenheit ohne Terminbuchung. Meine Anfrage per Mail wurde innerhalb von 2 Stunden sehr ausführlich und sehr freundlich beantwortet! Vor Ort: an der Information wurde jeder Wartende sehr freundlich und geduldig bearbeitet. Das dauert natürlich. Aber Geduld und Wartezeit sollte man ohne Termin immer einplanen! Nach einer 1/2 Stunde hatte ich meine Wartemarke und nach einer weiteren 3/4 Stunde wurde mein Anliegen abschließend und super nett in Raum 22 bearbeitet! Ich hatte mit viel längerer Wartezeit gerechnet! Vielen Dank, es war mir eine Freude!
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Loko Ben
Beschwerde über unangemessenes Verhalten in der LBV-Zulassungsstelle Ausschläger weg hiermit möchte ich eine Beschwerde über ein äußerst unangemessenes Verhalten einer Mitarbeiterin in der LBV-Zulassungsstelle einreichen. Leider konnte ich den Namen der betreffenden Person nicht in Erfahrung bringen, da sie mir diesen mit Verweis auf den Datenschutz nicht nennen wollte. Der Vorfall ereignete sich am 04.11.2024 um 13:00. Von 12:00 bis 13:00 wartete ich geduldig, bis die Mitarbeiterin um 13:00 von ihrer Pause zurückkehrte. Obwohl ich der erste in der Schlange war, war die Begrüßung bereits unfreundlich und unangemessen. Als ich ihr mitteilte, dass ich meinen Termin-Zettel verlegt hatte und freundlich fragte, ob sie mir vielleicht das Datum meines Termins mitteilen könnte, reagierte sie sofort in abfälligem Ton. Ihre Worte waren: “Nur weil du so du**, blö*und dusel** bist, Schätzlein, kann ich nichts dafür.” Trotz meiner Erklärung, dass ich den genauen Termin nicht mehr wusste, wurde ich erneut beschimpft. Als ich schließlich um Unterstützung bei der Buchung eines neuen Termins bat, erhielt ich lediglich die Antwort: Du** , dass du den Zettel nicht für 2 Monate beiseite packen kannst, hast du selbst Schuld! Ich gucke nur einmal! So jetzt sagst du mir wann und welche Uhrzeit! Auf meinen Hinweis, dass ich mich über ihr Verhalten beschweren möchte, entgegnete sie mit: “Das ist mir völlig schei* egal!!! Das Verhalten der Mitarbeiterin empfand ich als respektlos, unprofessionell und verletzend. Ich hoffe, dass die Zulassungsstelle solchen Vorfällen in Zukunft durch entsprechende Schulungen oder Gespräche entgegenwirkt. Derartige Vorfälle beeinträchtigen nicht nur das Vertrauensverhältnis, sondern sind schlichtweg unangemessen. Glücklicherweise hat sich die Betriebsleiterin der Zulassungsstelle nach meiner Beschwerde direkt und professionell um die Angelegenheit gekümmert. Sie entschuldigte sich für das Verhalten der Mitarbeiterin und versicherte mir, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen würden, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Diese Reaktion empfand ich als sehr angemessen und positiv. Dennoch möchte ich diesen Vorfall offiziell dokumentieren, da ich mir wünsche, dass die Kundenfreundlichkeit in der LBV-Zulassungsstelle für alle Besucher und Besucherinnen auf einem hohen Standard gehalten wird. Mit freundlichen Grüßen,
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Jenny Vöhrs
Hatte einen Termin um den Führerschein zu tauschen. Bin sehr zügig an der Reihe gewesen und das Personal vor Ort war sehr freundlich.
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Christian Weidner
Schnelle Bearbeitung von sehr nettem Sachbearbeiter.
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Arek Hamburg
Wenn Sie die Dienste dieser Kanzlei in Anspruch nehmen, lassen Sie sich niemals Dokumente per Post zusenden!!! Mein Führerschein kam zum zweiten Mal nicht an, obwohl ich einen eingeschriebenen Brief verschickte, den der Postbote, wie sich herausstellte, ohne meine Unterschrift in den Briefkasten werfen konnte! Ich habe erst jetzt Probleme! Ich muss zur Polizei gehen, um Führerscheine zu sperren, die ich nie erhalten habe!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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