Zulassungsstelle in Hamburg-Harburg (Stadt Hamburg)

Adresse:

Großmoordamm 61
21079 Hamburg-Harburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28243

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mario Liguori
Kfz Abmeldung lief schnell und unkompliziert ab. Mitarbeiter waren alle sehr freundlich und hilfsbereit. So macht Behörde Spaß 👍👍👍 Anmeldun des neuen Kfz genauso reibungslos. Das macht spaß
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Bettina Sziegat
Pünktlich zum Termin wurde ich aufgerufen. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und hilfsbereit. Hat alles gut und zügig geklappt. Danke!
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Żaneta Ogrodowicz
Nett, freundlich, sauber, schnell, kompetent, gut organisiert! Mega service
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Mohammed Deeb
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D MK
Die Frau Ebeling vom LBV Hamburg-Harburg ist ein absolute Enttäuschung. Bereits vor einem Monat war ich vor Ort, habe sämtliche Gebühren bezahlt und besitze dafür selbstverständlich auch die Quittung. Trotzdem musste ich mir jetzt anhören, dass der Vorgang angeblich gar nicht funktioniert und plötzlich eine andere Behörde zuständig sein soll – obwohl ich vorher bereits alles abgeklärt hatte und sogar genannt habe, mit welchem Kollegen bzw. Vorgesetzten ich gesprochen hatte. Besonders unverschämt war, dass Frau Ebeling sich die Quittung nicht einmal richtig anschauen wollte. Man hatte deutlich das Gefühl, dass ihr das Anliegen völlig egal ist. Statt sich mit dem Problem auseinanderzusetzen oder wenigstens eine Lösung zu suchen, wurde man unfreundlich und respektlos behandelt. Als ich dann berechtigterweise gefragt habe, warum man mir überhaupt alles berechnet und abkassiert hat, wenn es angeblich „gar nicht geht“, kam darauf keinerlei vernünftige Antwort. Auf diese Frage wurde praktisch überhaupt nicht eingegangen. So ein Verhalten gegenüber Bürgern ist absolut inakzeptabel. Fehlende Hilfsbereitschaft, mangelnde Kommunikation und ein Auftreten, das alles andere als professionell oder freundlich ist. Insgesamt eine extrem negative Erfahrung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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