Zulassungsstelle in Hamburg-Harburg (Stadt Hamburg)

Adresse:

Großmoordamm 61
21079 Hamburg-Harburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28243

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dilyana
möchte ich meine tiefste Enttäuschung mit der Arbeit von LBV Harburg äußern. In Ihrem Schreiben angegebenen Telefonnummer ist ständig besetz und daher besteht für die Steuerzahler keine Möglichkeit Auskunft über seine Angelegenheiten zu bekommen. Sprechzeiten nur zwei Mal !!! in der Woche sind offensichtlich nicht ausreichend. Die Zentralle von LBV Harburg könnte mir leider auch keine Auskunft geben. Schade!
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Ayran Ayran
Traumhaft was sich heute Zulassungsstelle nennt keine Kostenlosen Parkplätze aber dafür ordentlich Gebühren zum Parken wenn man ins Parkhaus fährt ist bis auf Ebene 4 alles fast privat irgendwie ist das lächerlich. Zwei Schilder Macher die um die Wette die Preise angehoben haben und von der Dame die komplett überfordert ist am Empfang brauchen wir gar nicht anfangen im großen und ganzen hier werde ich mich nicht nochmal hin bemühen dafür 50min Anfahrt Danke Nein.
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Agnieszka, Max Hoffmann
Nette Personal schnelle Erlieidigung noch nicht mall 15 min Danke
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Bent Pelz
Personal freundlich, allerdings unfassbare Terminvergabe.. in 2 Monaten kann ich meinen Internationalen Führerschein dann mal beantragen, Wahnsinn.
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Jesuthas Ajendra
naja...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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