Zulassungsstelle in Hamburg-Bergedorf (Stadt Hamburg)

Adresse:

Bergedorfer Str. 74
21033 Hamburg-Bergedorf

Kontakt:

Tel.:
Fax:
040-4279-28246

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Romina
Kann den Laden echt nicht empfehlen. Hatte einen Termin zur KFZ-Ummeldung. Dann hat mich die Dame in Raum 05 wieder nachhause geschickt, weil ich erst meine Bank bitten muss, den Fahrzeugbrief an die Zulassungsstelle zu versenden. Dann habe ich das erledigt und habe heute meinen neuen Termin gehabt. Erst war es dem Kollegen auch so wichtig, dass der Brief da ist und dann sagt der Herr zu mir, dass sie den Brief bei gleichbleibenden Kennzeichen garnicht benötigt hätten. Ich hätte mir also 40€ Versandgebühren (wovon 15€ die Zulassungsstelle lvb selbst erhebt 😉) sparen können und auch meine Zeit anders verschwenden können. Wirklich nervig! Aber Zeit hatte die Kollegin mir zu sagen, wieso ich denn aus meinem Ort umziehe und nach HH komme, dort sei es doch viel schöner… Wie gesagt, sehr inkompetente Mitarbeitende. Nicht nochmal!
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Jörn Schroeder
Freundlicher Service und hier lächelnde Mitarbeiter vor Ort. Keine langen Wartezeiten bei Voranmeldung, klappt alles perfekt.
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Michael Werner
Alle sehr freundlich, schnell und einfach zu buchen. Rechnung per QR Code. TÜV war schnell durch. War sehr begeistert. Vielen Dank.
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Sultan Yildiz
Waren gerade dort unheimlich nett freundlich und kompetent.Für mich das beste stressfreieste Verkehsamt in Hamburg.Danke
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Falk Weinrich
Man kann da spannende Erfahrungen machen - und lernt gleichzeitig, wie kaputt Deutschland eigentlich ist. Die Rückrufaktion meines Motorrads war im April - das lbv ist bis heute hoffnungslos überfordert. Die KI regelt scheinbar alles, „gesunder Menschenverstand“ ist obsolet. Den Fall hier aufzudröseln wäre müßig - das Fazit bleibt: wenn diese Arbeitsweisen für die deutsche Bürokratie stehen, können wir uns auf die nächsten Jahre freuen. Wird ein tragischer Abstieg in die staatliche Bedeutungslosigkeit. Mir tun die Mitarbeiter irgendwie leid - man wird vom System gezwungen jegliches Denken und situatives Handeln abzulegen… Auch nur der Ansatz von Flexibilität? - utopisch. War gerade wieder in meiner Werkstatt - die sind auch langsam am Ende mit ihrem Latein.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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