Zulassungsstelle in Stadt Potsdam

Adresse:

Helene Lange Str. 14
14469 Potsdam

Öffnungszeiten:

Folgende Leistungen können Sie direkt über einen Onlinedienst in Anspruch nehmen. Ein persönliches Erscheinen im Bürgerservicecenter ist nicht mehr erforderlich.

Rezensionen:

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Karsten Fietzke
Durchaus kritikfähig (was bei Behörden eher selten ist). Die Terminvergabe ist durchaus optimierungswürdig. Mitarbeiter sind freundlich.
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Okan Weinhold
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Ela Heller
Führerschein Umtausch ging super schnell,super freundlich und Abholung auf Samstag ohne Termin. Hat keine 10 min. gedauert. top und Danke
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Stadtfuchs 71
Hab bis zum heutigen Tag noch nie schlechte Erfahrungen da gemacht... im Gegenteil.. sind immer alle freundlich und hilfsbereit gewesen. Brauchte heute zb hilfe bei ein paar Anträge... oben im Zimmer 3.07 würde mir heute so schnell geholfen das ich gefühlt 5min später wieder im Auto gesessen hab😅. Die nette Frau hat mir mit Witz und Freundlichkeit bei allem geholfen und mir echt ne Last von den Schultern genommen. Danke nochmal!!!
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Tom Szesny
5 min war ich wieder raus. Perfekt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es steht Ihnen ein kostenfreier Parkplatz vor Ort (Helene-Lange-Straße 14) zur Verfügung. Das Parkticket wird beim Sachbearbeiter umgetauscht.

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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