Zulassungsstelle in Stadt Cottbus

Adresse:

Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus

Kontakt:

Fax:
0355-61213-4799

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Niklas Krakko
Arbeiten alle viel zu langsam, ständig rauchen gehen, lange Wartezeiten und dann sitzt man im Büro und die können kaum helfen wenn man Probleme hat
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K. P.
Ich war wegen eines neuen Führerscheins dort. Ich bin mit Termin überpünktlich dran gekommen. Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich, erklärte mir den kompletten Ablauf ganz ausführlich, sodass nach wenigen Minuten schon alles erledigt war. Vorbildlich! 👍
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Anja Weise
Ich kann nur Gutes sagen. Kurzfristig Termine bekommen. Mitarbeiter sehr sehr freundlich. Frau Hiersigk bearbeitet meine Zulassung und fragte freundlicherweise nach, ob ich bei der Führerscheinstelle schon früher dran komme, hatte einen Termin für knapp 2 Stunden später. Und siehe da, es hat geklappt, Herr Hensel bearbeitet meinen neuen Führerschein und so konnte ich gleich alles in einem Atemzug erledigen. Ich habe darüber unwahrscheinlich gefreut.....Vielen Dank nochmal, auch an alles anderen Mitarbeiter😀 plus Sicherheitsdienst.
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Petra M.
Ich hatte einen Termin bei der Zulassungsstelle. Es hat alles reibungslos geklappt. Die Mitarbeiterin war sehr angenehm und im Nu war meine Angelegenheit geklärt und ich zufrieden. Vielen Dank für den guten Service.
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BulldozerKMK
Ich komme aus Vetschau und wollte mir Kurzzeitkennzeichen holen. Auf der Website steht schwarz auf weiß das eine Kooperation mit Zulassungsstelle Calau besteht und alle Zulassungsangelegengeiten in Cottbus abgewickelt werden können. Ewig auf den Termin gewartet und abgewiesen worden. Es steht direkt auf eurer Website! Unnötige Lebenszeit und Geldverschwendung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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