Zulassungsstelle in Stadt Cottbus

Adresse:

Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus

Kontakt:

Fax:
0355-61213-4799

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dirk Landgraf
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ROBERT.A
Also wer mal Kompetenz und personifizierte Freundlichkeit in einer Behörde erleben möchte, sollte sein Fahrzeug in Cottbus zulassen. Lieben Dank Frau H.
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hans maier
Heyho, ich berichte so gut ich kann aus dem Wartezimmer: -Wartezeit: ⭐⭐⭐ 3/5 Nach 60 min Wartezeit sind 12 Zulassungs-wartenummern und 14 Führerschein-wartenummern aufgerufen worden. Am Dienstag ab 12:30 ist das Wartenummer Ziehen möglich, ich war so 12:50 da und hab Nummer 21 gezogen. So viel zum überblick der Wartezeiten. -Service: ⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 SEPA-Lastschriftmandat-Formulare liegen zum selber ausfüllen im Wartezimmer. Der Sicherheitsmensch ist Nett und hilft mit einem Lächeln im Gesicht, genau so wie die Dame an der Nummernschild-Prägung. Zur tatsächlichen Abwicklung kann ich noch nichts sagen, da ich ja Nummer 21 habe und erst Nummer Z#014 aufgerufen ist. (Es wird mit Sicherheit kein Nachtrag folgen ^^) -Atmosphäre: ⭐⭐⭐ 3/5 Alles Recht entspannt hier, wobei ich jedem der seine Ruhe haben möchte, Kopfhörer nur wärmstens empfehlen kann. Nicht zu kalt, nicht zu warm, so ca 22°C würde ich schätzen. Mir ist unsterblich Langweilig! Es liegen einige Zeitschriften aus, jedoch nichts für mich dabei... Hoffentlich hilft die Rezension jemandem.
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Markus Cielke
System mit Termin Vereinbarung ist top wenn doch nicht die Gesichter Frage wäre bzw das menschliche
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Anett Burrmann
Ich war in diesem Jahr bereits 2x vorstellig und bin sehr begeistert. Sehr freundliche Mitarbeiterin vor Ort und auch per Mail. Toller Service. Danke dafür, den ich sehe durchaus, das es an vielen Stellen in Behörden klemmt. Hier war alles perfekt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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