Zulassungsstelle im Landkreis Uckermark

Adresse:

Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau

Kontakt:

Fax:
03984-70-3699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ramona Förster
So etwas unfreundliches und empathieloses Personal geht gar nicht. Eine einzige nette freundliche Frau haben wir getroffen. Als wenn ich einmal in der Woche ein Auto ummelde und weiß welche Wege ich zu erledigen habe. Danke für NICHTS. Ach und die grüne UMWELT-🤑🤑🤑PLAKETTE habe ich auch nicht erhalten. Aber die Mitarbeiter waren schon telefonisch sehr genervt.
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Sunny Klein
Mit dem Nummern ziehen, alles schön & gut. Jedoch wenn man online einen Termin bucht, kommt man trotzdem nicht pünktlich ran. Das bringt seinen kompletten Zeitplan durcheinander. Außerdem ist dort eine Mitarbeiterin sehr unfreundlich und hat ihre Nase ziemlich weit oben. Die anderen Mitarbeiter kamen mir sehr ruhig und respektvoll vor..
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DeadLine DdGm
Wirklich unter aller Sau aus deren Verschulden wurde angeblich nicht gesehen das wir unsere Versicherung gewechselt haben und brummen uns jetzt die konsten für den entstandenen extra Aufwand auf! Auf keinen Fall weiter empfehlen super unfreundlich einfach eine Frechheit kommt mir die Galle hoch
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Tobias Geschke
Super freundliches Personal, trotz Stoßzeit wo viel los ist innerhalb 15Minuten mit allem durch gewesen alles sehr gut organisiert dort. 👍🏼
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Hardy Reyer
Absolute Spitzenklasse der Service in Prenzlau ich bin begeistert!!!!! So einen Service habe ich Jahre nicht erlebt!!! Besonderen Dank gilt Herrn Rieck 👏👏👏👏

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

© OpenStreetMap contributors
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