Zulassungsstelle im Landkreis Spree-Neiße

Adresse:

Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)

Kontakt:

Fax:
03562-986-13-288

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Etienne Grassow
Hab heute um 8 angerufen und spontan einen Termin um 10 bekommen, hatte dann ärgerlicherweis die falschen Autopapiere dabei und habe trotzdem um halb 12 kurz vorm Feierabend noch ein zweiten Termin bekommen, danke an die netten Kollegen aus dem Büro 10
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Alexander Bohne
Eine wirklich freundliche und lösungsorientierte Bearbeitung! Büro 10 rechts kann ich sehr empfehlen!
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Hans Beimler
Habe ein Fahrzeug online abmelden wollen. Dies funktionierte nicht, da man die Siegel wohl sehr vorsichtig abkratzen muss... Also Termin (Folgetag) ausgemacht, etwas zeitiger da gewesen, zeitiger dran gekommen. Und Problem von der netten Bearbeiterin Frau Schimmrick schnell gelöst. Zusätzlich konnte ich außerhalb des Planes noch ein weiteres Fahrzeug umschreiben, super... So wünscht man sich Behörden. Alle nett und freundlich... Toll, großes Lob Bernd
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Hans Schneider
War jetzt schon zum zweiten Mal dort, um ein Fahrzeug an-bzw. umzumelden. Die online terminvergabe war einwandfrei gestaltet und hat auch genügend freie Kapazitäten, auch relativ kurzfristig. Pünktlich zum Termin wurde ich ins entsprechende Büro abgeholt, dort war der Service derart freundlich, kompetent und hilfsbereit, flexibel bei der Umsetzung meines Anliegens (es gab da nämlich ein Problem), so dass ich nur sagen kann, Hut ab vor diesem Behördenpersonal. Hans Schneider
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Mandy Apel
Sehr freundlich, zuvorkommend, fachlich kompetent, individuell flexibel

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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