Zulassungsstelle im Landkreis Spree-Neiße

Adresse:

Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)

Kontakt:

Fax:
03562-986-13-288

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rüdiger Krause
Super kompetente top fachliche Bearbeitung meines Anliegens in der Zulassungsstelle durch Herrn Schneider 👌🙏👍
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Birgit Schüßler
Da wir vor nicht langer Zeit in die Lausitz gezogen sind brauchten wir diesen Amtssitz nun schon 2 Mal. Wir mussten unser Auto ummelden und der Fischereischein meines Mannes musste auch umgemeldet werden. Außerdem habe ich auch einen Fischereischein erworben. Wir brauchten also die KfZ- Zulassungsstelle und die untere Fischereibehörde. Wir waren sehr angenehm überrascht, dass man in einem Amt auch freundlich und zuvorkommend sein kann. Es wurden auch alle Fragen beantwortet, welche sich ergeben haben. Beim ersten Mal hatten wir einen Termin welcher auch eingehalten wurde. Beim zweiten Mal kamen wir ohne Termin und haben gerade mal 20 min gewartet. Das Gebäude ist auch nicht einschüchternd. Wir konnten jede Menge Info- material mitnehmen. Danke und weiter so.
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Axel Rieger
Pünktlich zum Termin wurde ich abgeholt, super freundlicher Mitarbeiter,alles ging zügig,zum Schluss ging er mit mir noch zum kassenautomaten,vielen Dank
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Ber Piltz
Fünf Sterne für die KFZ Zulassungsstelle Landratsamt LK SPN, hier Mitarbeiter Frau L. und Herr S. Völlig unkompliziert wurde unser bereits seit 11 Jahren stillgelegtes Fahrzeug, nun ein Oldtimer, wieder in das System eingepflegt und zugelassen. Sehr kurzfristig bekamen wir einen Termin bei der Behörde, alle zur Zulassung benötigten Dokumente wurden genannt, von uns beschafft, vorgelegt, von Herrn S. ergänzt und wir konnten die Zulassung innerhalb nur weniger Stunden vom Erstkontakt an, in die Hand gelegt bekommen. Nochmals vielen Dank und ein großes Lob😊
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Silvia Große
Habe mein Fahrzeug nach Umzug von Berlin nach Guben umgemeldet.Toller Service,sehr freundliche Mitarbeiter.Großes Lob von uns.S.Große und.A.Tafel

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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