Zulassungsstelle im Landkreis Prignitz

Adresse:

Berliner Str. 49
19348 Perleberg

Kontakt:

Fax:
03876-713-341

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andi Golombeck
Die anderen Rezessionen bestätigen meinen Besuch bei der Zulassungsstelle Perleberg. Zum ersten, die Dame die uns bedient hat war äußerst freundlich. Der Herr neben ihr mischte sich promt ein als er die Wörter "kurzes Kennzeichen " hörte. Er war äußerst pampig, hochnäsig und unfreundlich. Das war nicht nur der Eindruck von mir, auch der meiner Frau. Hier wird meiner Meinung nach noch nach Ost und West unterscheiden. Ich bin aus dem Westen in die Prignitz gezogen und habe ein kurzes Kennzeichen, welches hier nicht in der Größe zubekommen ist wie in anderen Landkreisen. Es sollte einfach nur ein 40 iger Kennzeichen sein, dass mir verweigert wurde, obwohl beim rausgehen auf dem Parkplatz alleine 4 Autos mit solchen Kennzeichen standen. Ein 42 iger müsse es sein ansonsten wäre es ordnungswidrig. So seine Aussage. Nur komisch, dass etliche Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen hier herum fahren. Es wäre alles top gewesen aber mit dieser Aussage wurde dort alles vermasselt. Und leider stört es auch niemanden von der Stadt, dass die Zulassungsstelle fast durchweg negative Bewertungen hat. Einfach mal freundliches und faires Personal beschäftigen und alles ist gut. Vielen Dank!!!!
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Mathias Jesse
Sehr nette aufmerksame Mitarbeiter
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Marcel M
Sehr sehr unfreundlich. Man von oben herab behandelt, kundenunfreundlich. Man kann aber nichts sagen,da man etwas möchte und dadurch Zwang hat, dieses Verhalten mit zu machen
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Macomia
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Sehr zu empfehlen. Vielen herzlichen Dank
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Christoph Matuscheck
Ich habe in mehreren Landkreisen mittlerweile schon über 35 Fahrzeuge ab und angemeldet, und konnte somit schon einige Erfahrungen mit unterschiedlichen Ämter sammeln. Von daher kann ich zu recht behaupten, dass die Zulassungsstelle in Perleberg an unfreundlichkeit kaum zu überbieten ist! Zudem sind auch die Wartezeiten auf einen Termin von bis zu 2 Wochen wirklich inakzeptabel! Würde ein privates Unternehmen so arbeiten würde es nicht lange am Markt bleiben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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