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Zulassungsstelle im Landkreis Prignitz

Adresse:

Berliner Str. 49
19348 Perleberg

Kontakt:

Fax:
03876-713-341

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Macomia
Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Sehr zu empfehlen. Vielen herzlichen Dank
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Christoph Matuscheck
Ich habe in mehreren Landkreisen mittlerweile schon über 35 Fahrzeuge ab und angemeldet, und konnte somit schon einige Erfahrungen mit unterschiedlichen Ämter sammeln. Von daher kann ich zu recht behaupten, dass die Zulassungsstelle in Perleberg an unfreundlichkeit kaum zu überbieten ist! Zudem sind auch die Wartezeiten auf einen Termin von bis zu 2 Wochen wirklich inakzeptabel! Würde ein privates Unternehmen so arbeiten würde es nicht lange am Markt bleiben.
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Bauer Hermann
Ich verstehe hier immer das Gemeckere nicht, JA die "MITARBEITER" sind, in den meisten Fällen unfreundlich, großkotzig und sehr unflexibel, so wie man es auch von den meisten Ämtern in Deutschland kennt richtig? WARUM, melden die Leute das Auto nicht Online ab, die Möglichkeiten sind gegeben! Ummelden, Abändern ist alles möglich, wenn das alle machen würden (ja die älteren Leute kennen sich damit leider nicht so gut mit aus, ist mir klar ^^), dann hätten diese "MITARBEITER" auch keinen JOB mehr in dem sie dich anmotzen können, das ist doch das beste was DIR passieren kann oder? :)
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carmen
Es fällt mir sehr schwer hier überhaupt einen STERN zu vergeben. Ich muß heute mal mein Frust loswerden. Die KfZ- Zulassung in Perleberg ist das allerletzte. Die anwesenden Menschen die dort arbeiten, mögen sich einen anderen Job aussuchen. So ein unfreundliches, anmaßendes und verurteilendes Auftreten bekommt man selten. Wer sich den Tag versauen will möge sich dort ein Termin buchen. Ich hatte über die negativen Beurteilungen geschmunzelt, nun bin ich überzeugt, die stimmen alle. Das Verständnis für solche Menschen geht bei mir verloren, denn heute bin ich schwer enttäuscht und angepisst. Es wird vergessen, dass der Antragsteller deren Gehalt finanziert.
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Sebastian Biewald

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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