Zulassungsstelle im Landkreis Oder-Spree

Adresse:

Hegelstr. 23 A
15517 Fürstenwalde

Kontakt:

Fax:
03361-33054

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daniel Janz
Ein Stern ist wegen der Terminpflicht eigentlich noch zwei zuviel!
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Jens P.
4 Tage Wartezeit um ein Kfz abzumelden.... Unglaublich. Wer erstattet mir die Steuern und die Versicherungsprämie für diese Zeit? Offensichtlich gefällt den Damen und Herren hier die Regelung wie zu tiefsten Coronazeiten. So hat man seine Ruhe hinterm Schreibtisch! Leider gibt es keine Alternativen.
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Stefan
Kurz nach 9 Uhr angekommen, Wartenr 16 hab ich, 4 war dran ok. Ging um kurzzeitkennzeichen, kam ran da sagte mir man um 10 Uhr ca, brauche die Zulassung und solle die vom Händler besorgen ( zu dem Zeitpunkt kein Wort von in Papierform). Bin raus hab die bekommen per WhatsApp, bin wieder zu der Dame am Schalter 16 und da sagt die in einem herablassenden Ton " ne das reicht nicht brauch eine kopie" dann haben wir uns auf eine Email geeignet. Dann guckt sie mich an und sag frech " ja und jetzt muss ich erneut eine Nr ziehen" das hätte sie alles gleich sagen können statt mich raus zu schicken um die Papiere zu besorgen. Frech und nicht kundenorientiert! Nun hat das noch mal ne halbe Stunde gedauert. Der andere Bearbeiter gegenüber von der 16 war dann super, nett, freundlich und sehr hilfsbereit. Wenn ich nur den Bewertung müsste wären es definitiv 5 Sterne, aber die andere sollte man nicht vorne an die Schalter lassen, stattdessen irgendwo hinten wo sie nicht mit Menschen zu tun hat.
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T.l Sim
Zu corona Zeit ist die Regelung ok, jetz(22.01.24) ist das System mit termimvergabe meiner Ansicht nach, nur aus Bequemlichkeit und nicht mehr aktuell, oder es fehlt an einem konstruktive System. Als öffentliche Gebäude ist es schade das es nicht Bürger freundlicher gestaltet werden.
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Lutz Hartmann

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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