Zulassungsstelle im Landkreis Oder-Spree

Adresse:

Hegelstr. 23 A
15517 Fürstenwalde

Kontakt:

Fax:
03361-33054

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ariane Lobedann
Sehr freundliches Personal,man hat keine lange Wartezeit.
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BB
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Detlef Reinhold
Als Autohaus Reinhold möchten wir der Zulassungsstelle Fürstenwalde unsere ausdrückliche Anerkennung und unseren Dank aussprechen. Unser Anliegen wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern äußerst kompetent, freundlich und professionell bearbeitet. Besonders hervorheben möchten wir die lösungsorientierte Arbeitsweise sowie die hohe Fachkompetenz des Teams. Trotz des oftmals hohen Arbeitsaufkommens wurde sich ausreichend Zeit genommen, um unser Anliegen sorgfältig zu prüfen und erfolgreich zu lösen. Die Zusammenarbeit verlief reibungslos, strukturiert und sehr angenehm. Dank des engagierten Einsatzes der Mitarbeitenden konnte unser Anliegen schnell und zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet werden. Für diesen hervorragenden Service möchten wir uns herzlich bedanken. Eine so zuverlässige und professionelle Unterstützung wissen wir als Autohaus sehr zu schätzen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Citroen Autohaus Reinhold Team!
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Kevin Barnieck
Hab vor zwei Wochen dort mein Auto zugelassen. Hab am selben Tag sogar noch einen Termin bekommen. Selbst wenn dies nicht möglich gewesen wäre, waren noch genug freie Termine die nachfolgenden Tage. Vor Ort ging alles recht zügig, keine lange Wartezeit, kompetente und sehr freundliche Mitarbeiter. Als Berliner ist man da anderes gewohnt, vor allem was die Terminauswahl und -verfügbarkeit betrifft. Wer neue Schilder braucht, sollte den Gang auf die andere Straßenseite nicht scheuen...in einem kleinen Häuschen wartet, wenn sie Schicht hat, eine nette, ältere Dame und man bekommt in Windeseile zwei KfZ-Schilder für nur 20€, inklusive eines kurzen Smalltalks.
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Franzi Puh
Ich war im Oktober und November 2025 wegen zwei Anliegen dort. Einen Termin zu bekommen ist die reinste Katastrophe. Ich musste beide Male 6 Wochen warten. Vor Ort hing dann ein kleines Schildchen aus, dass nur Barzahlung möglich ist, wegen technischer Probleme. Einen Automaten in unmittelbarer Nähe gibt es jedoch nicht. Immerhin war das Personal zu mir freundlich und ich musste vor Ort nur 10min warten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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