Zulassungsstelle im Landkreis Oder-Spree

Adresse:

Hegelstr. 23 A
15517 Fürstenwalde

Kontakt:

Fax:
03361-33054

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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ysabelley
Alle negativen Bewertungen sind wahr. Erstens – der Termin. Wenn man online einen Termin vereinbaren möchte und etwas dringend zu erledigen hat, kann man es vergessen. Mit etwas Glück bekommt man den frühesten Termin in einer Woche. Zweitens – der Automat, um ein Ticket zu ziehen. Nach zwei Personen zeigte er eine Fehlermeldung an. Man musste warten, bis der Automat sich „neu startete“. Drittens – die Dame am Schalter Nummer 8 war unfreundlich und teilweise sogar frech. Vor dem Besuch dieser tollen Zulassungsstelle empfehle ich, einen Melissentee zu trinken.
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Marcus
Das schlechteste Amt, das ich kenne! Termine sind kaum zu bekommen. Wenn, dann erst in etlichen Wochen. Wenn Behörden so daherkommen, braucht man sich über die steigende Anzahl von AfD-Wählern nicht zu wundern. Das ist traurig!
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Niklas Kappel
Ich habe keine guten Erfahrungen mit dieser Zulassungsstelle gemacht. Die Terminvergabe erfolgt online, aber die Wartezeiten sind einfach zu lang. Wer auf sein Auto angewiesen ist und es dringend anmelden muss - keine Chance. Hat man dann nach mehreren Wochen des Wartens einen Termin, wird man sehr unfreundlich empfangen und zum Ziehen einer Wartemarke aufgefordert. Auch dann darf man noch einmal viel Zeit verstreichen lassen, bis man das Anliegen dann bei bislang zumindest immer sehr freundlichen Mitarbeitern erledigen kann. Leider kann man sich die zuständige Zulassungsstelle nicht aussuchen...
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Sergej Nikitenko
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Jutta Skladny
Ich musste im Juli 2025 in der Kfz-Zulassungsstelle Fürstenwalde eine PKW - Umschreibung durchführen lassen. Von der Terminvergabe bis zur direkten Bearbeitung meines Anliegens im Amt ist alles gut gelaufen. Bei dem Sachbearbeiter Herrn Bölke bedanke ich mich ausdrücklich, er stand mir nett, zuvorkommend und hilfsbereit zur Seite. Super, und weiter so.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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