Zulassungsstelle im Landkreis Oder-Spree

Adresse:

Hegelstr. 23 A
15517 Fürstenwalde

Kontakt:

Fax:
03361-33054

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Leo Bel
Sachbearbeiterin Frau Schoburg ist super professionell. So schnell wie bei diesem Profi habe ich nie eine Bearbeitung der Kfz Angelegenheiten erlebt.
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Sylvia Düwel
Kurz vor Weihnachten (19.12.2025) sofort von Beginn an gegenüber einem Unbekannten so extrem unfreundlich zu sein und rüden Befehlston zu haben wie dieser junge Mann am Schalter 9 hinter der Pandemie Scheibe, verstehe ich Null. Ich musste ihn auffordern, seinen Ton mir gegenüber zu mäßigen. Außerdem sollte ich ihm vor Ort binnen fünf Minuten ein Dokument per Smartphone bzw. als E-Mail zukommen lassen UND gleichzeitig meine Gebühren für die Kfz Abmeldung am Automaten bezahlen - noch ältere Menschen ohne Internet dabei hätte er vermutlich aufgefordert, die Zulassungsstelle zu verlassen. Details - wieso weshalb warum (Diebstahl Kennzeichen, Vandalismus, Tod der Halterin) - interessierten ihn als empathielosen nicht und er bekam seine E-Mail noch vor Ort binnen 10 Minuten. Wenn man mit seinem Job und/oder den Kunden/Bürgern im allgemeinen unzufrieden ist, sollte man entsprechende Konsequenzen ziehen. Und wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
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Jaime González-Arintero
Meine Erfahrung hier war völlig in Ordnung, ganz anders als in vielen dieser Bewertungen... Der Sicherheitsmann überprüfte meinen Namen auf der Liste und gab mir einen Code. Ich wartete nur, bis ich aufgerufen wurde (ca. 10 Minuten?). Dann wurde ich von einer freundlichen Beamtin bedient, bezahlte die entsprechenden Gebühren... und war nach maximal weiteren 10 Minuten wieder draußen. Also, mein Deutsch ist nicht perfekt, aber alle waren freundlich und hilfsbereit. Absolut keine Probleme. Ich habe online einen Termin vereinbart, das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit!
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ysabelley
Alle negativen Bewertungen sind wahr. Erstens – der Termin. Wenn man online einen Termin vereinbaren möchte und etwas dringend zu erledigen hat, kann man es vergessen. Mit etwas Glück bekommt man den frühesten Termin in einer Woche. Zweitens – der Automat, um ein Ticket zu ziehen. Nach zwei Personen zeigte er eine Fehlermeldung an. Man musste warten, bis der Automat sich „neu startete“. Drittens – die Dame am Schalter Nummer 8 war unfreundlich und teilweise sogar frech. Vor dem Besuch dieser tollen Zulassungsstelle empfehle ich, einen Melissentee zu trinken.
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Marcus
Das schlechteste Amt, das ich kenne! Termine sind kaum zu bekommen. Wenn, dann erst in etlichen Wochen. Wenn Behörden so daherkommen, braucht man sich über die steigende Anzahl von AfD-Wählern nicht zu wundern. Das ist traurig!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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