Zulassungsstelle im Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Adresse:

Cottbusser Str. 26
03205 Calau

Kontakt:

Fax:
03541-870-3211

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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DETLEF Beutler
Heute muss ich mal eine Lanze für dieses Amt brechen. Ich positiv, SEHR "überrascht. Ich hatte meine Kfz Zulassung verloren und sollte erst am 25. 11.einen Termin bekommen. Ich wies nach das ich zu der Zeit in Ahlbeck zur Reha war. Darauf hin bekam ichsofort einen Termin einen Tag später. Besten Dank nochmals an Herrn Reimann der mir bestens geholfen hat.
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Toni N
Damit die Beamten nochmehr Schlaf bekommen nur noch mit Termin und die erst in 2-3 Wochen. Kurzfristige KFZ anmelden somit unmöglich.
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Lisa Simpson
Mein Partner hat sich meinen Fahrzeugschein klauen lassen. Telefonisch hatte ich angefragt, wie ich mich verhalten soll. Es gab eine super tolle Beratung, sehr freundlich, höflich, hilfsbereit und verständnisvoll. Da Termine waren keine mehr frei waren, hat man uns gestern "reingeschoben". Vielen Dank, dass es so schnell und komplikationslos geklappt hat. Ich war echt von Frau Lange an der Ausgabe beeindruckt: freundlich, höflich, hilfsbereit, tausend Sachen nebenbei erledigt (Telefon, Bürgeranfragen, Fahrzeugan-, -um- und -abmeldungen, Sachen ausgedruckt usw.) dabei fachlich immer korrekt, freundlich und, eine Beratung zur Adressänderung bei Umzug gab es samt den nötigen Unterlagen auch noch oben drauf und zum Schluss, trotz des Stresses, auch noch ein nettes Wort übrig gehabt. Vielen herzlichen Dank. Ich würde gerne 10 Sterne vergeben.
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Franziska Meyer
Habe das Auto meiner Mama anmelden wollen und es wurde sich super um mein Anliegen gekümmert . Eine Mitarbeiterin hat sofort freundlich und umfangreich auf meine email geantwortet . Auch als ich die Unterlagen abgegeben habe wurde ich sehr freundlich über den Vorgang & Ablauf informiert. Am gleichen Tag wurde ich wegen einer Unklarheit angerufen und konnte das somit schnell klären . Auch die Abholung heute war problemlos , kurze Wartezeit und wieder sehr sehr nett .
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Hartwig Kopsch
Sehr nette und kompetente Bearbeitung. Vielen Dank.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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