Zulassungsstelle im Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Adresse:

Cottbusser Str. 26
03205 Calau

Kontakt:

Fax:
03541-870-3211

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Randyman
Wie viele Jahre wird es noch dauern bis i-kfz bei euch möglich ist?
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Jana Hamann
Hatte vor 4 Wochen einen Termin für 2 Anmeldungen gebucht. Das System hat die Zeit vertauscht und nur 1 Anmeldung gebucht. Unbürokratisch haben wir das vor Ort geklärt, war zum Glück zeitiger da, und beide Anmeldungen sind erfolgt. Vielen Dank dafür. Gestern wollte ich Unterlagen zur Anmeldung abgeben. Wer freundlich fragt (Glück war natürlich auch im Spiel), kann, wenn möglich sofort eine Zulassung bekommen. Nach nicht mal 10 min war alles erledigt und ich musste nicht nochmal zum Abholen der Unterlagen hin. Kann über Frau Lange und die Herren, die mich an beiden Terminen bedient haben, nur Positives sagen. Dankeschön. Und wenn mal jemand Zeit hat, den Hörer abzunehmen, sind auch alle freundlich. Weiter so und lasst Euch von den schlechten Bewertungen nicht unterkriegen!
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Christian von Neuhoff
Auch von meiner Seite mal ein großes Lob an das gesamte Team der Zulassungsstelle Calau 👏🏻!!! Telefonisch war die Zulassungsstelle sehr gut zu erreichen. Am Montag alle Details besprochen was zu tun ist und die Unterlagen verschickt. Heute am Freitag wieder ein sehr freundliches Telefonat zum aktuellen Stand gehabt und eine Stunde später kam die erfreuliche Rückmeldung „Ich habe soeben Ihr Fahrzeug zugelassen“! Perfekt 👌🏻! Ab ins Auto, ab nach Calau und vor Ort mit den freundlichen Kolleginnen und Kollegen alles erledigt. Keine lange Wartezeit, super freundlich und kompetent! Macht weiter so 👍🏻 An den Chef, Team- oder Gruppenleiter. Sie haben mit Frau Blochwitz und dem gesamten Team eine super Truppe!!! Ihr habt mir wirklich geholfen und nun steht der Fahrzeugabholung nichts mehr im Wege. DANKE! Alles Gute an das gesamte Team der Zulassungsstelle Calau. Bleibt gesund und munter!
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Torsten Netzeband
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Celal Eker
Super schneller Service und nette Mitarbeiterin 👍🏽

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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