Zulassungsstelle im Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Adresse:

Cottbusser Str. 26
03205 Calau

Kontakt:

Fax:
03541-870-3211

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Felix Schulte
Beste Zulassungsstelle Deutschlands. Kompetent, schnell und menschlich.
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Uwe Fischer
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Zulassungsstelle Calau: Wo Formulare plötzlich Sinn ergeben und Menschen hinterm Schalter sogar lächeln! Alles lief reibungslos, kompetent und überraschend entspannt. Ich kam mit Papierkram rein und mit Kennzeichen + guter Laune wieder raus. Klare Empfehlung – hier wird Amt noch mit Herz gemacht ❤️
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Bata Lebexis
Was früher problemlos funktionierte hinfahren, anmelden, fertig ist auch Jahre nach Corona immer noch nicht möglich. Klar hatte man auch mal 2h gesessen, aber heute warte ich 2 bis 3 Wochen auf eknen Termim. Man ist unbedingt auf das Fahrzeug angewiesen und dann sowas. Einen Termin zur Fahrzeugzulassung habe ich Ende Dezember beantragt, verfügbar war jedoch erst einer Ende Januar. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik nicht gegen die Mitarbeitenden richtet, sondern gegen die extrem langen Wartezeiten auf einen Termin. Für Bürgerinnen und Bürger ist das schlicht unpraktisch und nicht mehr zeitgemäß.
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Thomas Weiland
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Oli 53
Die Zulassung liegt im Gebäude der Sparkasse. Parkplatz ist direkt vor Ort. Ich hatte online um 10 Uhr einen Termin. Perfekt, pünktlich aufgerufen. Sehr nette und hilfsbereite Beamtin. Die Umschreibung des Führerscheins dauerte etwa 5 Minuten. Einfach super.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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