Zulassungsstelle im Landkreis Märkisch-Oderland

Adresse:

Am Biotop12
15344 Strausberg

Kontakt:

Fax:
03346-850-7182

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Saii Pi
Heute zur Zulassung KFZ und stellv. Führerschein abgeholt. Zweites sogar spontan, ohne Termin. Die Dame in Zimmer 107 war super lieb, schnell und kompetent. Danke! Auch in der Zulassungsstelle alles super und ohne Wartezeit, sehr freundliche Mitarbeiterin! Vielen Dank für die gute Abwicklung und die Freundlichkeit!
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Bettina Lochmann
Versuche seit 2 Monaten online einen Termin zu machen, keine Chance, auch immer wieder zu unterschiedlichen Zeiten probiert. Mein Partner versucht dasselbe, um seinen fertigen Führerschein abzuholen, keine Termine. Hab ja noch'n bissel Zeit, aber wenn's weiter so geht, fahr ich nächstes Jahr noch mit meinem "alten" Führerschein herum.
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Leonie Meier
Ganz kompetenter, humorvoller, hilfsbereiter und super netter Mitarbeiter heute Vormittag (11:30 Uhr, Platz 17). Vor dem Termin war ich leicht angespannt, doch nach der Begrüßung verflog diese sofort. Vielen, vielen Dank!
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Info Mol
Hallo, es ist völlig unverständlich, wie es zu diesem Strassenverkehrsamt noch negative Rezession geben kann. In diesem Amt wird nicht nur hart, sondern auch professionell gearbeitet. Flexibilität und zielgerichtete Arbeit konnte ich sowohl in der Zulassungsstelle, als auch in der Führerschein Stelle erleben. Vielen Dank dafür! Insbesondere Frau K.. Ich erlebte Kritik an meiner eigenen Schusseligkeit, aber eine super lösungsorientierte, im Rahmen des möglichen, Arbeit. Extra Dank dafür und dem gesamten Team ein erfolgreiches, vor allem gesundes Jahr 2026!
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Ronny Weber
Schnelle und zügige Abwicklung mit Termin. Top

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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