Zulassungsstelle in Finsterwalde (Landkreis Elbe-Elster)

Adresse:

Kirchhainer Str. 38a
03238 Finsterwalde

Kontakt:

Fax:
03531-502-6720
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michel
Wo soll ich anfangen. Super nettes Personal und schnelle Abwicklung. Selten ein Auto so schnell angemeldet. Ich komme gerne wieder.
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Renate Fischer
Montag früh gegen 9 Uhr ohne Termin dort gewesen. Gegen 9:20Uhr war ich auch schon fertig und konnte die Kennzeichen meines neu zugelassenen Fahrzeugs montieren. Die Dame am Schalter war sehr nett. Wenn man alle Unterlagen passend vorbereitet dann geht die Zulassung reibungslos und schnell über die Bühne. Ich kann die Zulassungsstelle Finsterwalde nur empfehlen.
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Anni L.
Ein Stern ist für den Service hier eigentlich noch zu viel. Lange Wartezeiten wegen angeblicher IT-Probleme. Die Damen dort hat es wohl gefreut, noch eine Pause mehr. Ansonsten alle total unfreundlich. Trotz Vollmacht, muss noch der Personalausweis vom Anmelder vorgelegt werden. Schade, dass man in Deutschland noch auf Ämter angewiesen ist. In andren Ländern geht es viel unbürokratischer zu...
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Timi Boy
Waren sehr kurzfristig da um Kurzzeitkennzeichen zu holen. Hat alles reibungslos geklappt. Vielen Dank dafür.
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Desiree Böhme
Ewig lange warte Zeit obwohl Schalter frei sind. Bei den Damen fang ich garnicht an, da ist unfreundlich noch „nett“ ausgedrückt. Trotz alledem das die lang genug Pause hatten, ruhen sie sich weiter hin aus und machen mit ihrer eigentlichen Arbeit nicht weiter.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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