Zulassungsstelle in Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald)

Adresse:

Weinbergstr. 1
15907 Lübben

Kontakt:

Fax:
03546-201923

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Autodoc
Alles problemlos geklappt.
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Chrischi East Urban
Sehr enttäuschend. Laut den Google-Öffnungszeiten hat das Straßenverkehrsamt freitags ganz normal bis 12:00 Uhr geöffnet. Weder bei Google noch direkt an der Eingangstür wird klar darauf hingewiesen, dass freitags offenbar nur mit Termin gearbeitet wird. Ich bin extra hingefahren, nur um dann vor Ort zu erfahren, dass ich ohne Termin nicht bedient werde. Besonders unverständlich war dabei, dass der Wartebereich komplett leer war. Trotzdem wurde ich wieder weggeschickt. Das bedeutet unnötigen Zeitaufwand, unnötigen Kraftstoffverbrauch und eine vermeidbare Umweltbelastung – alles nur wegen fehlender oder unzureichender Informationen. Es wäre wirklich nicht zu viel verlangt, die Hinweise bei Google und direkt am Eingang eindeutig zu ergänzen, damit Bürger sich einen überflüssigen Weg sparen können. So geht man mit der Zeit anderer Menschen nicht um.
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elmar Kleinert
Möchte mich nach drei Zulassungen die ich in den letzten Monaten in Lübben vornehmen lies, auch mal mit einem Feedback melden. Oft nimmt man sich die Zeit zur Bewertung bei einem schlechten Erlebnis. Gute Erfahrungen werden seltener erwähnt. Ich hatte diverse Anliegen (spanische Vespa, Ersatzbeschaffung Dokumente für VW Buggy, Anmeldung eines Lotus etc) Die Bearbeitung aller dieser Anträge lief extrem professionell, zügig, Kunden- und lösungsorientiert. Besonders möchte ich mich hier bei Herrn Assenbruck bedanken und bei der jüngeren Kollegin direkt neben ihm sitzend. Leider habe ich ihren Namen vergessen. Diese Einrichtung funktioniert sehr gut.
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Martin Binder
Nette Mitarbeiter Kurze Wartezeit👍
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Rico Schulz

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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