Zulassungsstelle in Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald)

Adresse:

Weinbergstr. 1
15907 Lübben

Kontakt:

Fax:
03546-201923

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Moritz
Sehr toll wollte gerade die angegebene Telefonnummer anrufen die angezeigt wurde und dann wurde mir gesagt das sie nicht vergeben sei👍🏼🤦🏼
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Markus
Es ist sehr schade dass die Termine so rare gesäht sind, aber ich war heute um 8 da, musste zwar lange draußen warten aber dann war ich nach circa 30min wieder draußen und hab mein altes Auto ab und mein neues angemeldet! Waren alle sehr freundlich und hat alles gut geklappt.
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Mario Müller
Also ich muss sagen das die Zulassungsstelle in Lübben wirklich 5 Sterne verdient hat. War jetzt innerhalb von einer Woche 2 mal dort und habe erst ein Kurzzeitkennzeichen beantragt was insgesamt mit Wartezeit und Schilder prägen gehen 30 min gedauert hat. Und die eigentliche Zulassung des Autos hat dann beim 2. Besuch genau 10 min beansprucht. Besonders hervorheben möchte ich die Freundlichkeit und das Engagement der Mitarbeiter hervorheben.
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Olaf Köhler
Man kann hier online Termine reservieren.. Wichtig den Termin per link den man per Mail bekommt noch mal bestätigen (die Mail kann auch in der Spam laden) Zweimal die Woche kann man sein KFZ ohne Termin um-an oder abmelden.. Achtung man kann hier nur mit Karte seine Anliegen bezahlen.. es gibt viele Parkplätze im Vorfeld (Behindertengerechter Zugang). Die Mitarbeiter sind hier sehr sher freundlich und hilfsbereit.. 😊❤️ Man kann sein Fahrzeug auch über den Schilderservice anmelden lassen (gegen eine kleine Gebühr) . Wunschkennzeichen sollten man vor Ort aussuchen (bessere Auswahl und die Mitarbeiter sind besser geschult in der Suche speziel auch in den Kreis übergreifenden Auswahl LDS,KW,KW und Lübben ) Es war ein erfolgreicher Tag für mich Mfg OK öhler
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Tara mes

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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