Zulassungsstelle in Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald)

Adresse:

Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt:

Fax:
03375-262-670

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ramona Krone
Ja, lange Wartezeit aber das kennt man ja und ist darauf eingestellt. Und trotz eines stressigen und langen Tages war die Mitarbeiterin extrem nett, geduldig und so hilfsbereit. Nochmal ein dickes DANKE dafür!
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Mirco Kootz
Mit Termin, super nette Frau, auch bei den Schildern, hat alles super geklappt. Nach nichtmal einer halben Stunde war ich wieder raus.
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Jan Wiele
selten eine so schlecht ereichende Behörde wie diese hier.. Selbst Berlin ist besser erreichbar! Im internet stehen 9 Rufnummern, man probiert es 30min lang über alle 9 verteilt... niemand geht ran mitten am Tag (Dienstag 14Uhr). Es sind keine Ferien und keien Urlaubszeit!
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Eyüp Koçaslan
Zwei Stunden Wartezeit! Dazu wurden die Preise erhöht. Als würde man nicht schon genug Steuern zahlen. Das Innenleben hat den Charme einer Betonwand. Man merkt es wird vom Bürger finanziert
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Michelle Lueke
Die Mitarbeitenden waren freundlich, jedoch lässt die organisatorische Struktur amts-typisch deutlich zu wünschen übrig. Trotz Vorlage des vollständigen Zulassungsbriefs und Kaufvertrag konnte ich mein eigenes Fahrzeug nicht anmelden, da der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) fehlte. Gleichzeitig konnte ich auch keine neue Zulassungsbescheinogung beantragen. (?) Die Vorgabe wirkte in diesem Fall wenig praxisnah. Letztlich musste ich auf eine andere Zulassungsstelle ausweichen, wo der Vorgang ohne Probleme erledigt werden konnte. (?) Leider gingen durch den vergeblichen Termin rund zwei Stunden Wartezeit verloren. Eine Überarbeitung der internen Abläufe wäre aus meiner Sicht dringend erforderlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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