Zulassungsstelle in Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald)

Adresse:

Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt:

Fax:
03375-262-670

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Max
Bisher war ich dort zwei Mal, einmal hat die Zulassung nach ewigem Warten geklappt und das zweite Mal konnte ich nicht mal mehr eine Marke ziehen (und das zwei Stunden vor der eigentlichen Schließungszeit). Beobachtung beim ersten Besuch war folgende: ewiges Warten aller Kunden bis zum Moment, dass die Schließungszeit erreicht wurde und auf einmal poppten alle wartenden Nummern auf. Es scheint so, als würde dort so wenig wie möglich gearbeitet, es sei denn es geht zum Feierabend. Oder: die Mitarbeiter wissen wie man Überstunden ansammelt, in dem man schön verzögert und dann die angesammelten Kunden abarbeitet. So oder so leidet hier mal wieder der Steuerzahler unter einem manuellen Prozess der eindeutig digitalisiert werden kann - keiner braucht mehr einen physischen Fahrzeugschein. Andere Länder, wie z.B. Finnland, machen das rein digital, nur der Weg zum Schilderpräger ist evtl. noch notwendig, wobei auch das online möglich ist. Diese Behörde ist ein perfektes Beispiel für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Staates, wobei die Angestellten wahrscheinlich noch größtenteils verbeamtet sind. Die Staatsausgaben sind zu hoch? Hier könnte man den Rotstift ansetzen und endlich mal im 21. Jahrhundert ankommen.
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Matthias Kührt
Schlechte Organisation und unfreundliche Mitarbeiter, funktioniert auf Dauer auch nur bei Behörden!
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Marc M
Kein Service
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Ilia Gromilin
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Alexander Logwin

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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