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Zulassungsstelle in Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald)

Adresse:

Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt:

Fax:
03375-262-670

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Coxs62
Ich verstehe die negativen Kommentare nicht, die Dame vom Empfang war sehr freundlich zu all den Leuten die da waren und Fragen oder Anliegen hatten Die Dame am Schalter war ebenfalls sehr freundlich Trotz Termin kam ich aber 5 min zu spät dran!!! Ein Beschwerdebrief kommt per Brieftaube! Spaß beiseite aber es gibt sicherlich einige Leute die wohl auch das als negativ werten würden, dessen Leben ist dann aber auch wahrscheinlich sehr armselig um sich über sowas aufzuregen
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Mathias H.
Heute zwei Anliegen, einen mit und einen ohne Termin - der ohne war zwar nur für nen Führerschein aber keine 10 Minuten Wartezeit - schnelle Abwicklung - alles unkompliziert und freundlich Zweites Anliegen mit Termin - auf die Minute drangekommen - ebenfalls schnelle und freundliche Abfertigung - klar kann man mehr Stühle aufstellen oder nen Fernseher anbringen aber wer ohne Termin kommt, muss eben warten
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Chris Geilen
Keine Kontaktaufnahme von weiter weg möglich,weder per Telefon noch Email... Frechheit
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Lorph
Geänderte Öffnungszeiten, aber leider nicht online. Leider können auch keine Onlinetermine für die Fahrerlaubnisbehörde gemacht werden. Einmal umsonst hingefahren…Schade um die kostbare Zeit der Leute. Fahrzeugzulassung hat gut und reibungslos funktioniert und man kann vorab auch Onlinetermine vereinbaren.
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Jeron Antonova
Es fehlt an Personal es fehlt an Räumlichkeiten es fehlt an freundlichkeit. Wir haben heute Dienstag den 04.02.25 und es arbeiten ganze zwei Mitarbeiter im Zulassungsdienst Ich würde auch gerne mal so Pause machen wie die Arbeiten

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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