Zulassungsstelle im Landkreis Barnim

Adresse:

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Kontakt:

Fax:
03334-214-2466

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anna
Ich war in den letzten 2 Monaten zwei Mal in der Zulassungsbehörde und habe bei beiden Terminen aggressives und unfreundliches Verhalten durch die Mitarbeiter erfahren: Beim ersten Besuch (meines Lebens) wurde ich von einem Bearbeiter quer durch den Raum angeschnautzt, er fiel mir ins Wort, wörtlich "kein ABER" und das obwohl er nicht für die Bearbeitung meines Anliegens zuständig war. Beim zweiten Termin wurde ich persönlich von einer Beamtin beleidigt und "als bescheuert" bezeichnet. Hallo?!! Nur weil sie im Dienst der Staatsmacht arbeiten, gibt ihnen das kein Recht Menschen persönlich zu beleidigen. Ich war leider so perplex, dass ich nicht auf den Namen der Dame geachtet habe, ansonsten hätte ich mich gerne irgendwo offiziell beschwert. Was ist denn los in Deutschland? Wie verroht und frustriert muss Mensch sein. Wenn sie Bürokratie und Menschen nicht abkönnen, wechseln sie bitte ihren Job.
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Monique Niggl
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Phil
Unglaublich. Man versucht seit einer Woche und mehrmals am Tag vergeblich jemanden telefonisch bei der Zulassungsstelle zu erreichen. Auch per Email kommt keine Antwort zurück. Anscheinend ist wohl was dran, das Anrufe und Emails gekonnt ignoriert werden. Sehr ärgerlich....
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Anke Jahn
Pünktlich zum Termin rangekommen...nette und freundliche Mitarbeiterin...vielen Dank
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İbrahim Halil Elmaoğlu
Ausländerbehörde. Es handelt sich um eine offizielle Einrichtung, bei der Sie eine Ausweis-Änderungs- und Arbeitserlaubnis beantragen. Für den Ausweiswechsel ist ein Foto erforderlich. Ich möchte mich bei den Mitarbeitern für die schnelle Abwicklung meiner Transaktionen bedanken.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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