Zulassungsstelle im Landkreis Barnim

Adresse:

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Kontakt:

Fax:
03334-214-2466

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Zubariev ahmed
⭐️ Leider habe ich heute bei der Zulassungsstelle Eberswalde eine sehr schlechte Erfahrung mit einem Mitarbeiter gemacht. Der Mitarbeiter hat mich von Anfang an sehr unfreundlich und genervt behandelt. Ich hatte das Gefühl, dass er überhaupt kein Interesse daran hatte, mir zuzuhören oder mein Anliegen vernünftig zu klären. Mehrfach wollte ich erklären, worum es geht, wurde aber jedes Mal unterbrochen und nicht einmal richtig ausreden gelassen. Besonders enttäuschend war, dass ich bereits zum dritten Mal darauf hingewiesen wurde, dass es ohne Kennzeichen nicht möglich ist. Trotzdem wurde mir nicht vernünftig zugehört oder erklärt, wie ich weiter vorgehen soll. So sollte man meiner Meinung nach nicht mit Bürgern umgehen. Jeder kann mal einen schlechten Tag haben, aber das sollte man nicht an den Kunden auslassen. Ich habe mich dort überhaupt nicht willkommen und nicht ernst genommen gefühlt. Insgesamt leider eine sehr schlechte Erfahrung mit diesem Mitarbeiter.
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Bernd Schauer
10 Minuten Super
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Dennis Gransee
Kaum Wartezeit kein Termin erforderlich selbst wenn der Warteraum voll ist dauert es max. 1std dann ist man dran
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David
War heute da um mein Auto abzumelden. Hat ganze 10 min gedauert. Nette und kompetente Mitarbeiter. Immer wieder gern.
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Hans Herget
Hervorragender Service. Keine Wartezeit am Donnerstag gegen 11.30 Uhr. Sehr freundliche Kollegin am Schalter, kompetent und zügig am Arbeiten!!! Nach 10 Minuten die Neuzulassung erledigt. Hinzu kommt, keine Parkprobleme!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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