Zulassungsstelle in Augsburg-Lechhausen (Stadt Augsburg)

Adresse:

Neuburger Str. 20
86167 Augsburg-Lechhausen

Kontakt:

Fax:
0821-324-3579

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Robert Auer
Top Service, freundlicher und kompetentes Personal. Kann man getrost weiter empfehlen.
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Roland Wäckerle
Hervorragender Service !!! Mir wurde sehr viel Zeit und damit viel Ärger und schwierige Terminvereinbarungen bei der aus meiner Sicht inzwischen nahezu bürgerfeindlichen Stadt Augsburg für eine KFZ-Abmeldung und -Zulassung erspart. Man bekommt selten den Eindruck, dass ein "Laden" gut funktioniert, aber dieser Zulassungsdienst unter der Führung von Frau Özbek tut es sogar sehr gut. Glasklar: 5 Sterne !!!
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Anne Strohmeier
Habe heute mein Hermes Paket abgegeben. Sehr professionell und super liebe Mitarbeiter!🤍
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Giovanni Paiella
⭐⭐⭐⭐⭐ Absolut top Service! Die Anmeldung meines Fahrzeugs lief schnell, unkompliziert und professionell ab. Sehr freundlicher Kontakt, zuverlässige Abwicklung und ich musste mich um nichts kümmern. Genau so sollte ein Kfz-Zulassungsservice sein. Ich bin rundum zufrieden und kann den Service definitiv weiterempfehlen. Vielen Dank! 🚗👍 Grüße Giovanni
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Gamze Yagiz
Anfangs hatte ich etwas Angst, da ich mich mit solchen Angelegenheiten überhaupt nicht auskenne. Aber sie war von Anfang an sehr freundlich, hilfsbereit und geduldig. Mir wurde gesagt, dass es eventuell eine Woche dauern könnte. Als es dann doch früher fertig war, hat sie sich richtig mit mir gefreut und mich weiterhin super unterstützt. Sie hat mir alles verständlich erklärt und mir dadurch direkt meine Unsicherheit genommen. Alles lief problemlos und unkompliziert ab. Vielen Dank für die tolle und freundliche Hilfe! 🥰💌

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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