Zulassungsstelle in Augsburg-Lechhausen (Stadt Augsburg)

Adresse:

Neuburger Str. 20
86167 Augsburg-Lechhausen

Kontakt:

Fax:
0821-324-3579

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Halil Altunisik
⭐⭐⭐⭐⭐ Absolut hervorragender Zulassungsdienst in Augsburg! Schnell, zuverlässig und unglaublich professionell. Der gesamte Ablauf lief völlig unkompliziert und stressfrei ab. Man wird freundlich beraten, alle Anliegen werden sofort bearbeitet und man merkt sofort, dass hier Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Bearbeitung und die kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund um die Zulassung. So spart man sich viel Zeit und Nerven. Klare Empfehlung – wer einen zuverlässigen Zulassungsdienst in Augsburg sucht, ist hier genau richtig!
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Dan Moldovan
Sehr professionell. Qualitativ hochwertiger Service, schnell und zu mehr als fairen Preisen. Ich habe die Unterlagen am Mittwoch eingereicht und die Zahlen bereits am Montag erhalten (Freitag, der 1. Mai, war leider nicht möglich). Absolut empfehlenswert!
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Ivana Spasovska
Ordentlich, pünktlich, korrekt. 😊
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Vanessa Ilijazi
Super freundlich, gleich von Anfang an wurden mir meine ganzen Fragen beantwortet, und was richtig super war, trotz kleiner Komplikationen (was eigentlich zur Zeitverzögerung der Anmeldung gedauert hätte) war meine Zulassung innerhalb 3 Tagen schon fertig !! Kann ich nur weiterempfehlen. :)
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king loyd
Super telefonische Beratung im vorhinein und dann eine schnelle Erledigung mit den Kurzzeitkennzeichen. Vielen Dank an das Team. Kann ich nur weiterempfehlen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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