Zulassungsstelle in Augsburg-Haunstetten (Stadt Augsburg)
Adresse:
Tattenbachstr. 11
86179 Augsburg-Haunstetten
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Michael Niklas
Vladimir Velkovic
Ich hatte einen Fehler gemacht und meinen Termin in Hohtcholl verloren, weil ich ständig dachte und sicher war, dass es sich um Haunstetten in der Nähe meines Wohnortes handelte, aber die Leute im Haunstettener Bürgerbüro waren sehr freundlich zu mir und halfen mir trotzdem, zu verstehen, dass ich meinen Termin in einer anderen Stadt reservieren musste Bürger.Vielen Dank, VIELEN DANK
A Ndro
Schnell und unkompliziert.
Nucci 8
Total unfreundliches Personal. Termin hatte ich gleich in der Früh und auch da merkte ich schon die Unlust an der Arbeit.
Nachdem seit Corona die Terminvergabe online geregelt wird und man teilweise einen Monat auf einen Termin wartet, merkt man vor Ort, dass die Sachbearbeiter*innen kaum etwas zu tun haben.
Schade.
Mini Matteo
Katastrophaler Service!
Einst war das Bürgerbüro in Haunstetten vor allem in Sachen Kfz-Wesen bei den Bürgern sehr beliebt. Diese Zeiten sind leider vorbei.
Völlig unverständlich ist, dass - so wie in allen anderen Bürgerbüros in Augsburg auch - keine kurzfristigen Termine mehr möglich sind. Sein Auto am nächsten Tag auch ohne Termin umzumelden, ist unmöglich. Noch vor Corona war es möglich, entweder sich einen Termin online zu reservieren oder alternativ ein Wartenummer am Eingang zu ziehen. Hat wunderbar funktioniert. Und heute?
Absolut unfreundliche "Türsteher" lassen Kunden nicht mehr herein. Wie eine schlechte Parodie lautet es nur noch: "Du kommscht hier net rein"!
Da hilft auch das Argument "der Warteraum ist doch völlig leer, kein Mensch ist da" in keinster Weise.
Für mich hat Augsburg den schlechtesten Bürgerservice in ganz Deutschland. Unverständlich die positiven Bewertungen. Was ist daran positiv, dass man für die Anmeldung seines Autos bis zu 3 Wochen warten muss? Und: steht der Wagen in dieser Zeit UNANGEMELDET vor der Tür, ist garantiert binnen 24 Stunden ein Strafzettel an der Windschutzscheibe oder das Auto wurde sogar abgeschleppt.
Wenn Deutschland - oft zu Recht - als "Servicewüste" tituliert wird, dann kann man die Kundenfreundlichkeit in Augsburger Bürgerbüros leider nur als "Service-Kloake" bezeichnen. Einfach nur traurig!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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