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Zulassungsstelle in Augsburg-Haunstetten (Stadt Augsburg)

Adresse:

Tattenbachstr. 11
86179 Augsburg-Haunstetten

Kontakt:

Fax:
0821-324-3577

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Pravoslavni Rod
Leider,muss man sich an anderen komentare anschliessen...online schlecht,direkt gehen-sofort zurück,an telefon geht keiner ran...armes zustand im allgemeinem seit Coro
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Annette Krist
Sehr freundliches/hilfsbereites Security-Team und ebenso schnelle und freundliche Sachbearbeiter. Top
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Jürgen Schacher
Zum Bürgerbüro Haunstetten gegangen um ein Auto zuzulassen, weggeschickt worden da kein online Termin vereinbart, wie ausgestorben, online auf einer Seite,völlig unübersichtlich aufgebaut , und nur mit kompetenter Hilfe einen Termin 30 Minuten später ausgemacht, dafür extra heimgefahren, unhöflich, null Motivation zu Arbeiten, als Deutscher Steuerzahler ist man wohl der letzte Dreck?! Es wird höchste Zeit für einen Richtungswechsel zurück zur Leistungsverpflichtung auch im öffentlichen Dienst und für Beamte das ist sicher!!! Wie ging das nur vor Corona?ohne Termin?heute mit völlig eingebrochenen Zulassungszahlen eine Unmöglichkeit..........
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nevatex1
Ich hätte gern ein Minus-Stern geben. Heute war ich in diesem Bürgerbüro, so unhöflich und arrogant hat mit mir noch keiner geredet! Ein junger Mann an der Info hat mir eine Lektion mit mentor-Stimme gelesen, als ob ich ein kleines Mädchen war.Und das ist ein Mitarbeiter in Bürgerbüro,da wo eigentlich immer nur kompetente und hilfsbereite Mitarbeitern waren! So schlechte Service habe ich noch nirgendwo erlebt! Sehr sehr schade für Augsburg.
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Anton Hort
Unverschämtheit hoch 10, der der uns bedient hat hat sich einfach Arrogant verhalten und gesprochen hat als ob er ein König ist. Genau das gleiche beim reingehen, personal absolut arrogant und unfreundlich. Stand: 15 April 2025 / ~10:30-11:30 Uhr

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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