Zulassungsstelle in Würzburg (Landratsamt Würzburg)
Adresse:
Zeppelinstr. 15
97074 Würzburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Vedat Memetovic





Die Führerscheinstelle arbeiten in ein Schnecken Tempo die Besetzung ist nie erreichbar!!!
Ich habe meine Ersterteilung schon im Januar 2025 beantragt nun ist schon Mai das einzige was die bearbeitet haben bis her ist das ich zahlen muss( lachhaft).
f0restnymph





Die Saftbar
John Doe





Was für ein Warteprozedere! Neben schlecht organisierten Menschen, die erst noch Schilder anfertigen müssen und dann lieber telefonieren gehen anstelle nachdem Bezahlvorgang die Sachbearbeitung durch vorzeigen der Quittung zu beenden. Sollte vielleicht die Fachbereichsleiterin und ihre Stellvertreterin mit dem ratschen über Dinge die keinen Mehrwert bringen aufhören und ihre Mitarbeiter bei der eigentlichen Arbeit unterstützen. Oder erlaubt das der Status aufgrund vom Amt nicht mehr!
Michael Schneider





Zulassungsstelle wirkt überlastet oder schlecht organisiert. Das Nummern ziehen und warten mit anderen 20 anderen schlecht gelaunten wartenden Menchen hat sich seit 20 Jahren nicht geändert. Lange Wartezeiten, einschüchternd herumstreichender Sicherheitsdienst, fraglich warum in der heutigen Zeit eine Übermittlung zwischen KFZ-Prüfstelle und Zulassungstelle nicht digital möglich ist und eine im Fshrzeugschein nicht vorab bearbeitet und nach Gebührenzahlung (online) nur noch zur Abholung und Tausch gegen den alten Schein bereits liegen könnte.
Abgesehen davon ist hat eine Zulassungsstelle im Stadtgebiet für den Landkreis bei der Ant-Individualverkehr-Politik der Stadt Würzburg auch nicht wirklich einen Gewinn. Geht in den Landkreis und verteilt die Stellen.. Mehr Landkreis-Bürger-Orientierung wäre wünschenswert!
Deniz Günes





Gerne auch ein zweites Mal:
Die Führerscheinstelle Würzburg – insbesondere Frau Bauer – steht für inakzeptable Amtspraxis, die von fragwürdigen Entscheidungen und einem Mangel an transparenten Prozessen geprägt ist.
Trotz mehrfacher Zusendung aller geforderten Unterlagen, darunter ärztliche Gutachten, wird der Vorgang seit Monaten durch widersprüchliche Aussagen und Verzögerungen künstlich in die Länge gezogen. Besonders gravierend: Ein per Einschreiben zugestelltes Dokument wurde weiterhin als „nicht eingegangen“ behauptet, obwohl ein Zustellnachweis vorliegt.
Zusätzlich werden widersprüchliche Aussagen getroffen. So wurde behauptet, ein Gutachten sei am 17.12. eingegangen, obwohl es nachweislich erst am 18.12. erstellt wurde. Fehler werden nicht eingestanden, sondern durch immer neue Anforderungen auf den Antragsteller abgewälzt. Dies wirkt wie gezielte Schikane.
Die Prozesse sind weder nachvollziehbar noch bürgerfreundlich. Die Kommunikation ist unklar, die Verantwortlichkeit bleibt nebulös, und das Vertrauen in eine faire Behandlung schwindet mit jeder weiteren Willkürentscheidung.
Diese Art von Verwaltungspraxis kostet Zeit, Geld und Nerven und zeigt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den Bürgern, die auf eine funktionierende und faire Behörde angewiesen sind. Wer eine schnelle und gerechte Bearbeitung erwartet, wird hier bitter enttäuscht.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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Apr. 2020
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