Zulassungsstelle in Weißenburg (Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen)

Adresse:

Bahnhofstr. 2
91781 Weißenburg

Kontakt:

Fax:
09141-902-122

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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T K
Super Service Nette Leute Alles gut
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Lukas
Jedes Mal aufs neue eine absolute Katastrophe: Nie Termin frei, Öffnungszeiten absolut unmenschlich für alle anderen Normalmenschen die es zu diesen Zeiten schaffen sollen während der Arbeit zu kommen, niemand geht ans Telefon,... Wie auch schon in zig anderen Kommentaren angesprochen: Mit so einer Arbeitseinstellung käme man sonst nirgends durch.
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Bad_example 98
Ich finde es sehr auffällig das man jedes mal sofort auf Warteschleifenposition 1 landet und wenn man dann nach 15 Minuten Wartezeit durchkommt und normal eine frage stellt oder um Auskunft bittet sich unhöflich behandeln lassen muss. Bei meinem letzten Termin war ich 5 Minuten birher da und 2 Minuten bevor ich dran gekommen wäre sind die Damen verschwunden, die Aussage der beiden dabei hörte man aber da wenig los war deutlich „lass noch eine rauchen vorm nächstem Kunden“ letztendlich war mein Termin 10 Minuten später und ich war zu spät zurück auf der Arbeit. Also ich muss arbeiten für mein Geld und kann mir das nicht so legen wie die Leute hier es ist unverständlich, wie unhöflich und faul die leute hier sind.
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Lothar Schneider
Schnelle Terminvergabe, exzellenter Bürgerservice, fachkundige Mitarbeiter, ich bin sehr zufrieden und fühlte mich hervorragend betreut.
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Simas Thanasis
Ich wollte mein Auto für den Export anmelden und das Personal war schnell, super freundlich und sehr hilfsbereit, obwohl wir kein Deutsch sprachen, sie haben uns auf Englisch geholfen! Sehr empfehlenswert!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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