Zulassungsstelle in Weißenburg (Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen)

Adresse:

Bahnhofstr. 2
91781 Weißenburg

Kontakt:

Fax:
09141-902-122

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Oliver Ladwein
Immer wieder beste Erfahrungen. So geht gutes Management. Vielen Dank
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Patrick Hirschbeck
Online werden Termine über TEVIS-Online innerhalb einer kurzen Zeit (1 Woche) angeboten. Es wurde gut umgesetzt, dass man auch mehrere Anliegen (z.B. Umschreibung, Kurzzeitkennzeichen und Abmeldung) auf einmal buchen kann und die drei Anliegen als ein Termin gebucht wird. Meine Fahrzeugpapiere wurden direkt an die Zulassungsstelle gesendet. Da hatte ich etwas bedenken, aber die Papiere waren zum Termin bereits bereitgelegt worden. Die sehr freundliche Mitarbeiterin hat meine drei Anliegen sehr schnell bearbeitet. --> Daher 5 Sterne PS an die IT: Die E-Mail-Vorlagen für die TEVIS -Online-Buchungen und die TEVIS-Aufrufanlage könnte man noch etwas optimieren (z.B. die Bestätigungsemail enthält nicht die benötigten Unterlagen, die E-Mail bei Verschiebung eines Termins seitens der Behörde aber schon). Die benötigten Unterlagen sollten zumindest bei der Terminbestätigung gelistet werden. Der Terminstornierungslink wird bei manchen Browsern nicht korrekt aufgelöst, da der volle HTML-Link in der E-Mail steht. Mit ein bisschen HTML und CSS Kenntnissen könnte man die E-Mail-Vorlagen in der TEVIS-Administration optimieren (Linktext: z.B. Termin absagen). Außerdem ist fraglich ob die Zulassungsstelle Weißenburg und Gunzenhausen je eine einzelne Funktionseinheit bilden müssen. Man kann nämlich innerhalb einer Funktionseinheit auch mehrere Standorte hinterlegen. So könnte der Bürger / die Bürgerin online sehen an welcher Zulassungsstelle der früheste Termin frei ist.😉
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Alois Pampuch
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Anton Böttiger
Spitze!
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David Gross
Wieder einmal super unkompliziert danke für die gute Zusammenarbeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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