Zulassungsstelle in Weilheim (Landratsamt Weilheim- Schongau)

Adresse:

Stainhartstr. 7
82362 Weilheim

Kontakt:

Fax:
0881-681-2497

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dr. Rudolf Jagdhuber
Extrem freundlich und nett . Ohne Termin ca 20min gewartet. Bin sehr zufrieden 🙂
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Tomislav Lakovic
War heute ohne Termin ca 14 Uhr zur Motorrad Anmeldung vor Ort ging alles super schnell vielen Dank! Sehr freundliche Mitarbeiter.
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Josef Bartl
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Sören Olejnik
Diese Woche war ich zum zweiten Mal (nach ca. 2 Jahren)hier. Mein positiver Eindruck vom letzten Mal wurde bestätigt. Die Freundlichkeit und die Geduld gleich zweier Mitarbeiterinnen mit mir darf und muss hier genannt werden. Dass wir hier in einer deutschen Behörde sind, war nur noch am Digitalisierungdgrad zu erkennen. 1. Besuch Ich bin beeindruckend! Ein Portier, der in Wirklichkeit gar keiner ist, hat mich schon an Eingang empfangen und erklärt was zu tun ist: das nenne ich Service! Dann dank Onlinetermin sofort dran gekommen und von einer freundlichen und kompetenten (OK, letzteres sollte man erwarten) Mitarbeiterin bedient worden. 8 Minuten nach Betreten der „Schalterhalle“ war das Fahrzeug zugelassen und ich wieder vor dem Gebäude. Einer Behörde komme ich natürlich nicht mit Trinkgeld - sie hätten es aber verdient!
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Th. Klinger
Mit Termin ohne Wartezeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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