Zulassungsstelle in Schongau (Landratsamt Weilheim- Schongau )

Adresse:

Münzstraße 33
86952 Schongau

Kontakt:

Fax:
08861-211-4300

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Linda Gianola
Ich musste mein Auto als Wohnmobil zulassen. Mit den nötigen Dokumente dabei hat es alles problemlos funktioniert und die Angestellte war auch total nett. Kann ich empfehlen
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Lucky-Luke70
Klasse :-) Auto abmelden + Kurzkennzeichen + Neuanmeldung. Der Sachbearbeiter war in Lichtgeschwindigkeit unterwegs. Gesamtzeit: keine 30Min incl. 4x Kennzeichen machen lassen. Total netter Typ. Da gehe ich gerne wieder hin. Topp!
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Gerhard Lindauer
Habe ca. 40 Versuche gestartet um in der Zulassungsstelle Schongau und Weilheim eine telefonische Auskunft zu bekommen. Bei einigen anrufen wird darauf verwiesen, dass ich außerhalb der Geschäftsreisen Anrufe, obwohl es noch Vormittags gewesen ist. Anrufzeiten waren alle am Vormittag (und vor 12 Uhr). Bei den restlichen anrufen hab ich den Anweisungen der Bandansage gefolgt, aber auch hier keine Möglichkeit dass jemand ans Telefon geht. Werde es weiter versuchen und vielleicht geht ja mal jemand ans Telefon (Trommel).
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Vanti
Unfreundliches auftreten, so nach dem Motto „kein Bock auf arbeiten“ man möchte bar bezahlen und muss dafür 5 min in ein anderes Gebäude laufen… ungern wieder und berechnen mir eine Wunschkennzeichen Gebühr obwohl ich die schon bezahlt habe…
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Andrea Schlösser
Freundliche und hilfsbereite Abwicklung, vielen Dank dafür. Die Terminbuchung wurde auf die Minute eingehalten :) .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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