Zulassungsstelle in Schongau (Landratsamt Weilheim- Schongau )

Adresse:

Münzstraße 33
86952 Schongau

Kontakt:

Fax:
08861-211-4300

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Celina Hoermann
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Stefan Ziegler
Volles Lob von meiner Seite... Ich möchte / muss hier unbedingt einen positiven Bericht für die Zulassungsstelle im Landratsamt Schongau verfassen. Die Mitarbeiterin Frau Schroeder hat mir sehr gut bei einem Problem mit einer offenen Kfz Steuermeldung geholfen. Hatte extremen Zeitdruck (Bahnticket schon bezahlt um ein Auto in Moers zu holen etc etc) und das System hat eine Zulassung somit geblockt... Ich glaube dass das jeder nachvollziehen kann, was das dann heißt - der Puls war jedenfalls weit oben und ich hatte schon Angst dass alles platzen könnte. Die Mitarbeiterin war unglaublich hilfsbereit und hat mir die besten Beispiele und Möglichkeiten für neue Optionen gegeben um das Ganze schnellstmöglich zu klären. Sie hat mir sofort die Telefonnummer für das Hauptzollamt in Weilheim rausgesucht, den Sachverhalt besprochen und auch einen Folgetermin am nächsten Tag im System hinterlegt. Rücksprache mit dem Zollamt und eine Fahrt dahin gemacht. Es wurde mir eine Zahlungsbestätigung ausgestellt und alles hat dann einen Tag später wunderbar funktioniert und kann somit das Auto abholen. Ergo, von meiner Seite maximales Lob für den Einsatz, Verständnis, Freundlichkeit und Unterstützung bei diesem Problem! !!! Note 1 mit Stern !!! Hoffentlich lesen das auch die richtigen Leute, an der richtigen Stelle. :-) Zur besten Vorgehensweise um die Zulassung zu machen: Online eine Termin buchen funktioniert BESTENS! Wichtig => erst eine 1/4 Stunde vor dem Termin dann an das Terminal und anhand des Barcodes aus der Bestätigungsmail bzw. mit dem Zifferncode aus der Terminkennung dann in den Wartebereich eintreten. Am Monitor sieht man dann den Zustand und an welchen Schalter dann alles gemacht wird. Ging beide Male
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Coco Bike and Lifestyle
Völlig indiskutabeler Umgang mit Kunden. Von einer Security Person wird man als unmündig behandelt und Firmen die mit vorbereiteten Unterlagen warten, müssen zusehen wie unqualifizierte nicht vorbereitete privat Personen wertvolle und kostbare Zeit von Firmenangehörigen verschwendet wird. Ein Händlerschalter wäre eine wünschenswerte Verbesserung.
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Boandl Kramer
Ich frage mich immer wieder welcher Landrat hier seine Augen zudrückt und den bestehenden Bürgermeister ebenfalls schlafen lässt? diese Zulassungsstelle ist das absolut letzte! Keine Kundenfreundlichkeit, kein Arbeitseifer! Man wird hier gähnend angesehen mit dem Wunsch das man wieder geht! Ich habe dort einen Anhänger mit COC Papier angemeldet und Verena.S wollte mir diesen erst einmal nicht anmelden da das COC Papier auf Englisch ausgestellt war, ja bitte wie? als ich der guten Frau erklärte das es völlig normal sei das ein COC Papier in Englisch gehalten wird, wollte diese von mir das ich dieses beim Notar übersetzen lasse! Ich wurde stinkig und lies das auch im Raum stehen. Plötzlich rief Sie in Weilheim an wo der Kollege ihr alles übersetzte und Sie es in der Eingabemaske eintippte... Anderes mal: 5 Fahrzeuge angemeldet, 3 verschiedene Sepamandate und was macht die gute Frau? nimmt 1 Sepa Mandat und knallt das auf alle Fahrzeuge.. Ja vielen Dank auch!
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Tobias Timmermann
Erbarmungslose Machtdemonstration der deutschen Behörden. Die Geschäftsführung und das Personal gehören schonungslos ersetzt und ausgetauscht durch engagierte Mitarbeiter. Arbeitsfeindliche Öffnungszeiten. Man nimmt einen Tag Urlaub, sieht bei Google bis 12:30Uhr geöffnet. 11:46Uhr waren wir dort. "Wir nehmen nurnoch Kunden bis 11:45Uhr". Augenscheinlich war nurnoch ein anderer im Raum. Nichtsdestotrotz wurde abgeschlossen. Die Behörden sind nur dann gut, wenn man Sie nicht braucht. Asoziales Verhalten!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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