Zulassungsstelle in Wasserburg a. Inn (Landratsamt Rosenheim)

Adresse:

Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg a. Inn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08071-921045

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Uli March
Super freundliches Personal! Die nette Sachbearbeiterin hat mir sehr weiter geholfen, so dass ich mein KfZ Kennzeichen bei einer Neuanmeldung behalten konnte! Wahnsinnig guter Service, viel Geduld und sehr sehr freundlich, sowas erlebt man nicht mehr oft in Behörden oder Ämtern 💯
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Franz Aman
Es ist mir immer wieder eine Freude in Staudham ein Fahrzeug anzumelden, es ist immer eine freundliche, ruhige Stimmung, die Mitarbeiter sind stets sehr freundlich, kompetent und unkompliziert! Deshalb fahre ich von Bruckmühl nach Staudham zur Zulassung und meine Freunde jetzt nach und nach auch und sind immer positiv überrascht! Heute brauchte ich eine telefonische Auskunft: schnell, freundlich, kompetent und unkompliziert war die Antwort!
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Rico Schmidt
Ich habe mich total im Termin vertan, eine ganze Woche zu früh. 1/2 Stunde vor Ladenschluss eingetroffen, gefragt ob ich noch dran komme . Antwort war : wir werden es versuchen. 10 Minuten nach Ladenschluss war ich dran und konnte alles erledigen. Egal ob am Telefon oder vor Ort, alle Mitarbeiter freundlich hilfsbereit und gut drauf . Keine bösen Worte und keine Schnute ziehen . 4 mal durfte ich das schon feststellen, Danke für eure tolle Arbeit. Daumen ganz ganz hoch Mfg Schmidt
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Helena Frankenberger
Alle Mitarbeiter sehr nett und sehr gute Kompetenz, solche Mitarbeiter müssen echt mal gelobt werden, danke für die schnelle und kompetente Erledigung meines Anliegens.
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Frank Goldmann
Ich bin begeistert. Ein so tollen Service sucht seines gleichen. Wirklich super. Vielen Dank.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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