Zulassungsstelle in Rosenheim (Landratsamt Rosenheim)

Adresse:

Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-392-9-5353

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Onkelmeth
Saftladen. Da rufst du über den ganzen Tag an während der Öffnungszeiten und keiner macht sich die Mühe auch mal abzuheben. Unfreundliches Pack und faul wie sonst was. Würden wir alle so arbeiten würde die Hälfte der Bevölkerung noch in Höhlen wohnen!!!!
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Ralf Heckenbach
Die zwei blonden Frauen am Eingang sind sehr unfreundlich. Ich war vor der Schließungszeit da mit einer Anfahrt von 40 Minuten und wurde heimgeschickt. Ich können am nächsten Tag wiederkommen, sie würden gleich schließen. War dann drei Tage später wieder da dann haben die selben Frauen Meine Papiere angeschaut und mir erklärt, dass eins der Papiere nicht richtig wäre und sie würden es nicht akzeptieren und ich müsste dieses noch mal machen auf Ihrem Formular und ich könnte am Nachmittag wiederkommen (wieder 40 Minuten Anfahrt) Ich bin dann ein paar Tage später nach Wasserburg gefahren und alles war erledigt. innerhalb von 20 Minuten. Ich glaube, das sagt alles über dieses Amt, das von uns Steuerzahlern finanziert wird (am zweiten Tag waren vier Angestellte hinter dem Eingangs Formation Bereich, Keiner war am arbeiten) Und das wird alles vom Staat (uns) finanziert …
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Patrick Lipus
Heute eine Fahrzeugzulassung gehabt. Online Termin, 5 min Wartezeit und Zack war ich schon dran. Die Dame in Zimmer 208 im 2.OG ist schneller wie der Blitz. Sehr freundlich, lustig und man fühlt sich direkt wohl. Normal schreibe ich keine Bewertungen aber da musste ich jetzt einfach was schreiben. War mit dem heutigen Besuch sehr zufrieden. :-)
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Carsten Raschke
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Kolic Miodrag
Über 2 Stunden Wartezeit ohne Termin zwecks Fahrzeugzulassung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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