Zulassungsstelle in Rosenheim (Landratsamt Rosenheim)

Adresse:

Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-392-9-5353

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Claudia Blümel
Online Termin gebucht wegen Führerschein Umtausch. Trotz Termin eher dran gekommen und alles problemlos geklappt. Parkplatz große Auswahl und viel frei und das am Vormittag. Update mein Neuer Führerschein ist nach 1 Woche schon angekommen! 🙌
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Markus Strasser
Wir hatten jeweils 2 Termine zum Führerscheintausch und zur Adressänderung. Die Wartezeiten waren unter 5 Minuten und die Mitarbeiter waren sehr freundlich. Nach den ganzen negativen Bewertungen hier waren wir nicht sicher, ob wir in der richtigen Zulassungsstelle sind… Scheint aber so gewesen zu sein ;-)
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Sebastian Winhart
Es ist nicht mehr möglich eine Nummer zu ziehen. Man muss vergeblich warten, obwohl man sieht, wenn 25 Personen vor einem sind und in 10 Minuten nicht einer rankommt, dass man wieder gehen kann. Welcome in Germany
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Dzevad Sivic
Ohne Termin, sehr schnell und kompetent.
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Max Baudrexl
Vor einigen Tagen war ich hier, um ein Fahrzeug abzumelden. Das Onlinetermin buchen war super einfach. Ich war dann eigentlich zu früh und habe mich auf eine lange Wartezeit gefasst gemacht. Ich kam direkt dran. Sowohl der Empfang als auch die Sachbearbeiterin waren super freundlich - und zwar "echt" freundlich und nicht aufgesetzt. Einige Tage später hatte ich ein Problem wegen einer Ummeldung. Beim Anruf in der Zentrale wurde ich freundlich beraten. An eine Fachabteilung wollte man mich zur Beantwortung meiner Frage aber nicht weiterleiten. Ich solle eine E-Mail mit Rückrufbitte schicken. Ich war enttäuscht, weil ich keine Lust auf mehrere Tage Wartezeit hatte und mein Anliegen schnell klären musste. Dennoch habe ich die Mail geschrieben. Weniger als eine Stunde später wurde ich zurückgerufen und alle meine Fragen wurden in Ruhe und zur vollsten Zufriedenheit geklärt. Vorbildlicher Service! Vielen Dank an alle, mit denen ich bei euch zu tun hatte! :-)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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