Zulassungsstelle in Bad Aibling (Landratsamt Rosenheim)

Adresse:

Krankenhausstr. 5
83043 Bad Aibling

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08061-8845

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Milian A
Das aller letzte, hab gezahlt, dass die mir meinen Führerschein zuschicken. Hab seit 3 Monaten nichts bekommen sehr oft angerufen, aber keine wusste von nichts. Eigentlich wären 0 Sterne gerecht
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Allen Zukic
Top Erfahrung! Herzlichen Dank (Zi.4)
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Sepp Heiß
Ich war heute ohne Termin "auf letzter Rille" (mit einem nicht ganz einfachen Fall) in der Zulassung. Die Mitarbeiter waren sehr höflich, kompetent, und geduldig. Dickes Lob!
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Michael Knipl
Hatte einen Termin online für eine Abmeldung und eine Neuzulassung gemacht, bestätigt wurde nur die Abmeldung. Rückfrage vor Ort hat ergeben, dass das normal ist. Das ist verwirrend. Mutter / Kind Parkplätze sind direkt am Parkplatz nicht gekennzeichnet, nur klein auf einer Übersichtstafel an der Parkplatzeinfahrt. Ich wurde von einer Mitarbeiterin verscheucht und wusste erst mal nicht warum. Ich war der einzige Wartende und durfte mir 15 Minuten Privatgespräche der Mitarbeiter anhören. Als ich dann drankam war die Behandlung zügig und freundlich, das war dann OK.
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strawuzl
Online Termin vereinbart, um das alte Auto ab- und das neue anzumelden. Bin sogar 5min vor eigentlichen Terminbeginn dran gekommen und wurde äußerst freundlich bedient. Das ganze Prozedere hat keine 10min gedauert und ich konnte den neuen Wagen direkt vom Händler abholen. Vielen Dank für die super schnelle Abwicklung an das super freundliche Personal. Weiter so!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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