Zulassungsstelle in Bad Neustadt a.d.Saale (Landratsamt Rhön-Grabfeld)

Adresse:

Siemensstr. 10
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09771-9481661

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Itzui
Die Öffnungszeiten sind komisch aber ging ganz schnell
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Bikelife
Die Öffnungszeiten sind für die arbeitende Bevölkerung eigentlich nur mit Urlaubstagen besuchbar und dann ist meist nur 1 Schalter offen bei über 20 anstehenden Personen. Die Leute da machen ihren Job, die können auch nichts dafür aber rein organisatorisch ist das doch Vollkatastrophe. Zudem ist es die einzige Zulassungsstelle die keine Umweltplaketten ausgibt, was eigentlich eine der Kernaufgaben einer Zulassungsstelle ist.
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Bodo Walter
unfreundlich und flexibel wie ein 500kg Amboss !!!!! Als Bürger der in Deutschland gemeldet ist aber nicht im Kreis Bad Neustadt wohnt bekommt für die Ausfuhr eines PKW kein Zollkennzeichen !!! ok man denkt man geht in eine andere Zulassungsstelle und beantragt die dann dort....Pustekuchen haben die Beamten von der Zulassungsstelle Bad Neustadt überall schon angerufen und Bescheid gesagt : " Da kommt einer und will ein Zollkennzeichen....Bitte kein Zollkennzeichen geben !!!! das nennt man Service !! Ich habe den Landkreis gewechselt ....dort geht das ohne Probleme !!!
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F S
Reibungsloser Ablauf, nett, schnell und zuverlässig
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Michael Wirsing
Sehr freundliche Mitarbeiter..war wirklich positiv Überrascht. Haben sich 5 Sterne verdient. Bitte weiter soo...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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