Zulassungsstelle in Vilshofen (Landratsamt Passau)

Adresse:

Kapuzinerstr. 21
94474 Vilshofen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08541-915721

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erwin Frisch
Lasse kein Fahrzeug Freitags zu. Schalter sind nur zur Hälfte besetzt. Wartezeit sehr lang. Man kann zwar verstehen das das Personal auch frei haben möchte aber ich denke das man das auch anders lösen könnte. 🌞
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Peter Blickle
Besser nicht anrufen. Lieber rumdskutieren wie Auskunft geben und das total genervt. Mittlerweile hat es sich um einiges gebessert.
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Matthias Raster
Am Telefon gut beraten worden bzgl. der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs. Personal war sehr freundlich und kompetent. Alle gestellten Fragen wurden ausgiebig beantwortet sowie zusätzliche Informationen bzgl. möglicher Fallstricke wurden gegeben. Update: Bei der Zulassung ging reibunglos und ratz fatz. 5 Minuten warten und 10 Minuten zulassen. Personal nett und zuvorkommend. Alles Bestens Update 2026: Termin Online ausgemacht - Umschreibung des Fahrzeugs mit Wartezeit ca. 20 Minuten. Der Kontakt war wie eh und je sehr freundlich und professionell. Vielen Dank
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Sherzod Sherbutaev
Die Ummeldung lief reibungslos. Die Mitarbeiterinnen waren sehr hilfsbereit und freundlich. Top-Service 👍
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Heiko Bienenstich
Ich hatte am Vorabend über die Webseite des Landratsamts Passau einen Termin für die Mittagspause um 13:00 reserviert. Ich war um 13:02 dran und bin mit einer Neuzulassung, Schildern, Erweitertung der Betriebserlaubnis und allem drumherum um 13:19 Uhr wieder aus dem Gebäude. Die Mitarbeitenden waren sehr freundlich. Ich hatte sogar noch gemütlich Zeit für einen Kaffee! So kalkulierbar kann ein Behördengang auch aussehen. Weiter so! Ich empfehle jedem die Online-Terminvereinbarung vorab. Das macht das alles sehr flott

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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